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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Arbeitsrecht

Kein Anspruch auf identische Zeugnisse in agilen Projekt-Teams

4. März 2020
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Mitarbeiter haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei Ausscheiden, auch in Scrum-Teams.
  • Der Anspruch auf bestimmten Zeugniswortlaut hängt nicht von Zeugnissen anderer Team-Mitglieder ab.
  • Das Arbeitsgericht Lübeck entschied, dass individuelle Leistungen auch in agilen Arbeitsumgebungen messbar sind.
  • Die Scrum-Methode hindert nicht an einer individuellen Leistungsbewertung.
  • Der Kläger sah sich ungerechtfertigt im Vergleich zu einem Kollegen, jedoch fehlten substantiierten Beweise.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung wurde zugelassen.
  • Team-Ziele stehen nicht über der individuellen Leistung in der Scrum-Methode.

Mitarbeiter können von ihrem Arbeitgeber bei Ausscheiden ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Dies gilt auch in agilen Projekt-Teams, die nach der sog. Scrum-Methode arbeiten. Allerdings steht ihnen ein bestimmter Zeugniswortlaut einschließlich einer bestimmten Bewertung nicht bereits deshalb zu, weil der Arbeitgeber einem anderen Team-Mitglied ein entsprechendes Zeugnis erteilt hat. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck  entschieden.

Der Kläger war bei der Beklagten als Testingenieur im Bereich Product Qualification nach der sogenannten Scrum-Methode beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine Form der agilen Arbeit, die weitgehend auf fachliche Weisungen durch den Arbeitgeber an die Gruppenmitglieder verzichtet. Stattdessen findet eine Selbstregulierung und -kontrolle der Arbeitsgruppe statt.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte dem Kläger und einem weiteren Mitglied des Projekt-Teams ein Arbeitszeugnis. Der Kläger sah sich im Vergleich zu diesem Mitarbeiter schlechter bewertet und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Zur Begründung führte er aus, er habe bereits deshalb Anspruch auf ein gleichlautendes Zeugnis, da im Scrum-Team die individuelle Arbeitsleistung aufgrund der Typik dieser Methode nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe und Team-Ziele vorrangig gewesen seien. Die Leistungen seien hiernach mindestens ebenso zu bewerten wie diejenigen des Kollegen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Auch in agilen Arbeitsumgebungen unter Einsatz der sogenannten Scrum-Methode ist die individuelle Leistung messbar und für die Tätigkeitsbeschreibung wie auch die Bewertung der Leistung eines Zeugnisses allein maßgeblich. Der Einsatz bestimmter moderner Arbeitsmethoden steht dem nicht entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt. Die Scrum-Methode verhindert schon im Grundsatz keine individuelle Leistungsbewertung. Da der Kläger nach Auffassung des Gerichts im Übrigen nicht substantiiert zu den aus seiner Sicht gegebenen besseren Leistungen vorgetragen hatte, hatte die Klage keinen Erfolg. Darüber hinaus kann es sogar widersprüchlich sein, wenn sich der Kläger einerseits auf identisch ausgeübte und in gleicher Weise zu bewertende Tätigkeiten innerhalb der agilen Arbeitsgruppe bezieht und andererseits verlangt, bestimmte in besonderer Weise bewältigte Arbeitsaufgaben als herausgehoben zu kennzeichnen.

Das Urteil ist – noch – nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht hat die Berufung zugelassen.

Tags: ArbeitsgerichtArbeitsverhältnisKlageRegulierungTest

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