• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Wettbewerbsrecht

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

25. April 2019
in Wettbewerbsrecht, Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
credit card 1583534 1280
Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Berlin entscheidet, dass kein Entgelt für Kreditkartenzahlungen verlangt werden darf.
  • Unternehmen müssen eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten, die gängig und zumutbar ist.
  • „Visa Entropay“ war die einzige kostenlose Zahlungsart von Opodo, was nicht ausreichte.
  • Zusätzliche Gebühren für andere Zahlungsarten überschreiten die tatsächlichen Kosten des Unternehmens.
  • Das geforderte Zahlungsentgelt war mit rund 5 Prozent zu hoch im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten.
  • Das Urteil ist vorläufig, da Opodo Berufung beim Kammergericht in Berlin eingelegt hat.
  • Rechtsprechung unterstützt Verbraucherrechte bei Zahlungsgebühren seit Juni 2014.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn eine kostenlose Zahlung nur mit dem in Deutschland weitgehend unbekannten Bezahlverfahren „Visa Entropay“ möglich ist. Das Gericht reiht sich damit in die Rechtsprechung u.a. des Landgericht München ein, die ich in diesem Post thematisiert habe.

Der im vorliegenden Fall verklagte Reisevermittler Opodo hatte Flüge angeboten, die nur mit der virtuellen Karte „Visa Entropay“ kostenlos bezahlt werden konnten. Für andere Zahlungsarten erhob Opodo ein zusätzliches Zahlungsentgelt. Zum Beispiel erhöhte sich ein Flugpreis von 122,35 Euro um 6,90 Euro, wenn sich der Kunde für eine Zahlung mit einer Kreditkarte von Visa, Mastercard oder American Express entschied. Eine Sofortüberweisung sollte 4 Euro kosten.

Schon seit Juni 2014 sind Anbieter jedoch gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine kostenlose, zumutbare und gängige Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Bietet ein Unternehmen mehrere Varianten an, darf es für einzelne Zahlungsarten zwar ein Entgelt verlangen. Dieses darf aber nicht höher sein als die Kosten, die dem Unternehmen durch den Einsatz des Zahlungsmittels selbst entstehen. Dies regelt  § 270a BGB.

“Visa Entropay” reichte dem Gericht als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nicht aus, weil es in Deutschland nicht die gesetzlichen Anforderungen an ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel erfülle. Hinzu kommt, dass das geforderte Zahlungsentgelt unwirksam sei, weil es die Kosten des Unternehmens deutlich übersteige. Der vzbv hatte geltend gemacht, dass die Kosten für eine Kreditkartenzahlung je nach Vereinbarung zwischen Karteninstitut und Unternehmen nur 0,8 bis 2,5 Prozent des Flugpreises betragen. Bei einer Probebuchung hatte Opodo dagegen ein Zahlungsentgelt von rund 5 Prozent verlangt. Vor Gericht blieb das Unternehmen den Nachweis schuldig, dass ihm so hohe Kosten durch den Kreditkarteneinsatz entstehen.

Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da Opodo Berufung beim Kammergericht in Berlin eingelegt hat.

Tags: KammergerichtKreditkarteLandgericht BerlinRabattRechtsprechung

Weitere spannende Blogposts

Verkauf von rezeptfreien Medikamenten über Amazon

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
23. Januar 2019

Mit Urteil vom 18.01.2019 hat die 4. Kammer für Handelssachen entscheiden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die...

Mehr lesenDetails

Kurz erinnert: Influencer als Ziel von Abmahner

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
27. Oktober 2018

Da ich gestern von einem Mandanten kontaktiert wurde, der aufgrund seines Twitch-Kanals eine Abmahnung erhalten hat, möchte kurz noch einmal...

Mehr lesenDetails

Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden

Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden
30. April 2020

 Kann eine Äußerung unterschiedlich gedeutet werden, ist derjenige, der die Äußerung in einer Veröffentlichung wiedergibt, verpflichtet, die eigene Deutung der...

Mehr lesenDetails

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste

Die Grenzen der deutschen Gerichtsbarkeit bei B2B-Klagen gegen US-Social-Media-Dienste
6. Dezember 2023

In einem spanenden Urteil hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass deutsche Gerichte nicht zuständig sind, wenn es um vertragliche Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt korrigiert LG Frankfurt in Influencer-Rechtsprechung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
2. August 2019

Im April hatte das Landgericht Frankfurt am Main noch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Instagram-Influencer abgelehnt, weil im...

Mehr lesenDetails

BGH zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
19. Juli 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass...

Mehr lesenDetails

BGH: Lexfox vereinbar mit Rechtsdienstleistungsgesetz

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Im Grundsatz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung...

Mehr lesenDetails

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt
6. September 2019

Gerade wenn ich mit Mandanten spreche, die auf YouTube oder Twitch ihr Geld verdienen und wenn wir auf das Problem...

Mehr lesenDetails
Key Man Clause

Key Man Clause

15. Oktober 2024

Eine Key Man Clause, auch bekannt als Key Person Clause, ist eine vertragliche Bestimmung, die in verschiedenen Geschäftsvereinbarungen, insbesondere in...

Mehr lesenDetails
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Vergleich

29. März 2025
Grundgesetz

Grundgesetz

30. Juni 2023
Anfechtung

Anfechtung

16. Oktober 2024
Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

Decentralized Autonomous Organizations (DAOs)

30. Juni 2023

Podcast Folgen

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung