Wie schon in diesem Artikel erläutert, ist Dreh- und Angelpunkt bei der Beurteilung, ob ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann, der § 52 der Abgabenordnung. Wie ebenfalls schon hier und hier erwähnt, ist eine Einstufung unter 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); aufgrund der Entscheidung des DOSB nicht mehr einfach zu…