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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Beweislast bei irreführender Onlinewerbung

11. Juni 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Der Bundesgerichtshof entschied über irreführende Onlinewerbung zwischen zwei Rechtsanwaltskanzleien.
  • Beklagte traten als Anwaltsforum Patientenanwälte auf, obwohl die Planung noch in einem frühen Stadium war.
  • Der Bundesgerichtshof hob teilweise die Entscheidung des Kammergerichts Berlin auf.
  • Die Beweislast für die Irreführung liegt beim Kläger, nicht beim Beklagten.
  • Kläger muss beweisen, dass Rechtsanwalt G. nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft war.
  • Der Beschluss ist weniger aussagekräftig, beleuchtet jedoch wesentliche Unterschiede.
  • Der Fall thematisiert Unterschiede zu unwahren Tatsachenbehauptungen.

In einem aktuell vom Bundesgerichtshof im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entschiedenen Sache zu irreführender Onlinewerbung haben sich zwei Rechtsanwaltskanzleien gestritten. Dabei traten die Beklagten im Internet unter der Bezeichnung „Anwaltsforum Patientenanwälte“ auf, obwohl die Planung für ein überregionales Forum mehrerer Anwälte erst noch im Planungsstadium war.

Dabei hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Kammergericht Berlin jedoch teilweise auf und stellte klar:

 

Für das Bestehen der Arbeitsgemeinschaft ist nicht der Beklagte beweisbelastet, weil die Darlegungs- und Beweislast für die Irreführung, also auch für das Nichtbestehen der Arbeitsgemeinschaft, den Kläger als Anspruchssteller trifft. Angesichts der Benennung angeblicher Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft durch den Beklagten war es somit Sache des Klägers zu beweisen, dass mangels
Mitgliedschaft des Rechtsanwalts G. eine Arbeitsgemeinschaft im vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Sinne im Zeitpunkt der Werbung nicht bestand.

 

Der Beschluss gibt ansonsten nicht viel her, kann aber hier nachgelesen werden. Gerade der Unterschied zu unwahren Tatsachenbehauptung ist in dieser Sache interessant.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeweislastBundesgerichtshofForuminternetKammergerichtNichtzulassungsbeschwerde

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