- Bundesländer stellen Online-Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen zur Verfügung.
- Einige Anträge sind derzeit noch nicht verfügbar, daher sind Termine zu beachten.
- Sozialversicherungsbeiträge für März und April können zinslos gestundet werden.
- Keine Sicherheiten notwendig für die Stundung der Beiträge.
Wir leben in Deutschland im Föderalismus und daher kommt es hierzulande auf die verschiedene Landesbanken und sonstige Einrichtungen an.
Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen. Teilweise ist eine Antragsstellung jedoch noch nicht möglich. Es lohnt sich aber sicherlich die Termine und Möglichkeiten im Hinterkopf zu behalten.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen/
- Sachsen-Anhalt/a>
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Übrigens können auch die Sozialversicherungsbeiträge für März und April auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden!