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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EU-Kommission vs. Deutschland wegen „Amazon“-Gesetz

15. Oktober 2019
in EU-Recht
Lesezeit: 1 min lesen
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Die EU- Kommission hat heute beschlossen, im Zusammenhang mit dem Fernverkauf von Waren über digitale Marktplätze ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zu richten, das diesbezüglich jüngst Gesetzesänderungen erlassen hat. Siehe diesen Artikel.

Wichtigste Punkte
  • Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Änderungen zu den digitalen Marktplätzen zu überprüfen.
  • Seit dem 1. Oktober 2019 haftet ein Marktplatz für die Mehrwertsteuer auf verkauft Waren.
  • Eine Beschäftigung kann die Haftung nur mit einer Bescheinigung der deutschen Steuerbehörde vermeiden.
  • Die Kommission hält diese Regelung für ineffizient und verhältnismäßig.
  • Die Regelung könnte den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt behindern.
  • Ab 1. Januar 2021 gelten effizientere Maßnahmen gegen Mehrwertsteuerbetrug.
  • Bei Versäumnis hat die Kommission zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.

Seit dem 1. Oktober 2019 haftet gemäß dem deutschen Recht ein Marktplatz gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden, wenn sie von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden. Siehe diesen Artikel.

Der Marktplatz (beispielsweise Amazon) kann die Haftung nur dann vermeiden, wenn er eine Bescheinigung auf Papier vorlegen kann, die dem auf seiner Plattform tätigen Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt wurde.

Diese Verpflichtung ist nach Auffassung der Kommission ineffizient und unverhältnismäßig und behindert außerdem den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt, was einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellt. Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten bereits auf gemeinsame und effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die den Betreibern digitaler Marktplätze zur Vermeidung der gesamtschuldnerischen Haftung auferlegte Verpflichtung gehe über das in den EU-Vorschriften vorgesehene Maß hinaus und stehe im Widerspruch zu den Zielen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den deutschen Behörden in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonDigitalGesetzeHaftungSchuldner

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