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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen

10. September 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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road sign 464653 1280
Wichtigste Punkte
  • Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach der Anmeldung einer EU-Marke.
  • Hohe Vorsicht geboten, da Schreiben oft täuschend echt sind.
  • Selbstständige und Gründer sollen vor Überweisungen genau prüfen.
  • Umfassende Gründungsberatung steht mandanten zur Verfügung.
  • Etablierte Unternehmen müssen Mitarbeiter schulen und sensibilisieren.
  • Rechnungen werden oft unüberlegt von Mitarbeitern in der Buchhaltung gezahlt.
  • Rückholung der Beträge aus dem EU-Ausland kann sehr aufwendig sein.

Aufgrund der Rückmeldung eines Mandanten von mir möchte ich aktuell vor neuen betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Anmeldung einer EU-Marke warnen.

Im Rahmen von Anmeldungen zum Handelsregister sind Zahlungsaufforderungen normal und selbst das Handelsregister warnt vor derartigen Schreiben. Die meisten Anmelder dürfte hier somit gewarnt sein. Im Rahmen von Anmeldungen einer EU-Marke sind diese Schreiben jedoch noch nicht allzu häufig, scheinen aber aktuell wieder zuzunehmen. Beispielhaft sei hierfür das aktuelle Schreiben eines ungarischen Anbieters genannt, welches sehr perfide gestaltet ist, sodass schon sehr genau aufgepasst werden muss, dass es sich hierbei NICHT um eine Zahlungsaufforderung des Markenamtes der EU handelt.

 

fakeeuipo

Selbstständige und Gründer sollten immer genau schauen, bevor Beträge überwiesen werden. Für Mandanten stehe ich im Rahmen meiner umfassenden Gründungsberatung auch für genau solche Fälle immer über E-Mail, Telefon oder Skype zur Verfügung.

Aber auch etablierte Unternehmen müssen hier im Rahmen von Aufgabenverteilungen darauf achten, dass Mitarbeiter geschult und sensibilisiert werden. Allzu oft muss man erleben, wie derartige Rechnungen von Mitarbeitern der Buchhaltung und dergleichen, ohne unternehmerischer Erfahrung, kurz und schmerzlos ausgeglichen werden.  Ein Zurückholen einer derartigen Summe aus dem EU-Ausland ist in aller Regel nur unter großen Aufwand möglich.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungE-MailHandelsregisterMailSkype

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