• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Oberlandesgericht Köln: 14-Tage-Gültigkeitsfrist für Mobile Briefmarken ist unwirksam

20. Juni 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
stamps 35585 1280
Wichtigste Punkte
  • Oberlandesgericht Köln entschied, dass die Deutsche Post die Gültigkeit von mobilen Briefmarken nicht auf zwei Wochen beschränken darf.
  • Die Post muss nun alle mobilen Marken bis drei Jahre nach dem Kaufjahr gültig halten.
  • Der Kläger ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland.
  • Das Gericht bestätigte, dass die 14-tägige Gültigkeitsfrist die Käufer unangemessen benachteiligt und unwirksam ist.
  • Das Urteil stellt fest, dass die kurze Frist das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung verletzt.
  • Das Gericht konnte keine höherrangigen Interessen der Deutschen Post an der zweiwöchigen Frist erkennen.
  • Das Urteil (Az. 3 U 148/22) ist rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Verbraucherzentralen erfolgreich: Unangemessene Benachteiligung durch Befristung der Mobilen Briefmarken

Das Oberlandesgericht  Köln hat entschieden, dass die Deutsche Post die Gültigkeit ihrer mobilen Briefmarken nicht auf zwei Wochen beschränken darf. Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für die Verbraucherzentralen und den Verbraucherschutz insgesamt. Die Post hat daraufhin angekündigt, dass ab sofort alle mobilen Marken bis drei Jahre nach dem Kaufjahr gültig sein werden. Entsprechende Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweistexten werden in den nächsten Tagen angepasst.

Der Kläger in diesem Fall ist der Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 28 weiterer verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland. Sie hatten argumentiert, dass die 14-tägige Gültigkeitsfrist für mobile Briefmarken die Käufer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

Die Deutsche Pos offeriert Verbrauchern als Nachweis für die Zahlung des Beförderungsentgelts eine sogenannte Mobile Briefmarke, auch „Portocode“ genannt. Kauf und Zahlung dieser mobilen Briefmarke erfolgen durch die Verbraucher über die eigene App.

Urteil bestätigt: Gültigkeitsdauer von Mobilen Briefmarken muss über 14 Tage hinausgehen

Das Landgericht Köln hatte bereits im Jahr 2022 zugunsten der Verbraucherschützer entschieden. Nun hat auch das OLG Köln dieses Urteil bestätigt und festgestellt, dass die Befristung der Gültigkeit von Mobilen Briefmarken auf 14 Tage die Käufer unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.

Das Gericht stellte fest, dass die kurze Verfallsfrist das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung verletzt, da der Kunde zwar den Preis bezahlt, ihm die Gegenleistung aber nur befristet zusteht. Durch die Beschränkung der Gültigkeit auf 14 Tage wird der Erfüllungsanspruch auf etwa 1% der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist verkürzt.

Das Gericht konnte keine höherrangigen oder zumindest gleichwertigen Interessen der Deutschen Post an der zweiwöchigen Frist erkennen. Die Unangemessenheit der AGB folgt auch daraus, dass der Kunde bei Versäumen der 14-Tage-Frist keinerlei Leistung erhält.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Juni 2023 (Az. 3 U 148/22) ist rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBLandgericht Köln

Weitere spannende Blogposts

Bundesverfassungsgericht schafft faktisch einstweilige Verfügung ohne Anhörung ab

Ein großes Gebäude mit einem Schild mit der Aufschrift „Bundesausschuss hebt einstweilige Verfügung ohne Anhörung auf“, faktisch.
29. Oktober 2018

Bislang war es im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht eher die Regel als die Ausnahme, dass im Falle einer einstweiligen Verfügung,...

Mehr lesenDetails

Asset Deal von IP Rechten: Keine Haftung für Unterlassungserklärung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
10. November 2022

Da ich als fast 100% Vertragsjurist auch des Öfteren Asset Deals gestalte, ist ein aktuelles Urteil des Landgericht Köln sehr...

Mehr lesenDetails

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
1. Januar 2018

Dies ist ein Archiv-Post eines Blogartikels von vor 2018, aus der Webseite www.rahaertel.com. Das eingestellte Datum entspricht nicht dem Datum...

Mehr lesenDetails

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen
16. Mai 2024

Einleitung In der täglichen Praxis gibt es immer wieder Mandanten, die Opfer von Betrug durch Apple Pay geworden sind. Diese...

Mehr lesenDetails

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
22. Dezember 2022

Einleitung: Blockchain und Computerspiele – was hat das miteinander zu tun? Der Einsatz von Blockchain-Technologie in Computerspielen ist ein relativ...

Mehr lesenDetails

Telekommunikationsanbieter und Widerruf

Telekommunikationsanbieter und Widerruf
8. Februar 2019

Regelmäßig habe ich es mit Mandanten zu tun, die Probleme mit ihrem Telekommunikationsanbieter zu tun haben, wobei es ehrlich gesagt...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht eines Verbrauchers über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweizer Unternehmen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2024

Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem...

Mehr lesenDetails

NFT und Prospektpflichtigkeit

nft g2a667756c 1920
7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
Steuerrecht

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025

Digitale Produkte werden selten noch „direkt“ vom Entwickler an Endkunden verkauft. In App-Ökosystemen steht fast immer ein App-Store zwischen Entwickler...

Mehr lesenDetails
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung