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OLG Düsseldorf hebt BKartA Entscheidung zu Facebook auf

26. August 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen am 26. August 2019 die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Facebook-Konzerns angeordnet. Diese Beschwerden richten sich gegen Beschränkungen, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Siehe dazu diese Meldung und die Volltextentscheidung.

Wichtigste Punkte
  • Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Beschwerden von Facebook am 26. August 2019 behandelt.
  • Die Beschwerden zielen gegen die Restriktionen des Bundeskartellamts bezüglich der Nutzerdatenverarbeitung.
  • Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnungen.
  • Ein Verstoß gegen Datenschutz ist nicht unbedingt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.
  • Die aufschiebende Wirkung bedeutet, dass Facebook die Entscheidung des Bundeskartellamts vorläufig nicht umsetzen muss.
  • Ein Verhandlungstermin im Beschwerdeverfahren wurde noch nicht angesetzt.
  • Die Entscheidung kann mit einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof angefochten werden.

An der Rechtmäßigkeit dieser kartellbehördlichen Anordnungen hat der 1. Kartellsenat schon auf der Grundlage einer bloß summarischen rechtlichen Prüfung ernstliche Zweifel. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass Facebook die Entscheidung des Bundeskartellamts zunächst nicht umsetzen muss. Über den Bestand der kartellbehördlichen Anordnungen wird in dem bereits anhängigen Beschwerdeverfahren entschieden. In diesem Verfahren ist noch kein Verhandlungstermin bestimmt. Über den Fortgang werde ich zu gegebener Zeit in einer weiteren Pressemitteilung berichten.

Der Beschluss über die aufschiebende Wirkung der Beschwerden kann mit der vom 1. Kartellsenat zugelassenen Rechtsbeschwerde angefochten werden, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofDatenschutzFacebookRechtsbeschwerdeWettbewerbsrecht

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