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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Achtung vor Fake-Streamingangeboten

3. April 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Aktuell scheinen eine ganze Reihe von Fakefirmen die Gunst der Stunde zu der Urheberrechtsreform zu nutzen und Fake Streamingdienste ins Netz zu stellen.  Ich habe dazu letzten Monat berichtet.  Da ich aber allein in der letzten Woche 8! Anfragen über meine Webseite bekommen habe, ist es wohl hilfreich noch einmal zu warnen.

Wichtigste Punkte
  • Immer mehr Fakefirmen nutzen die Urheberrechtsreform und bieten gefälschte Streamingdienste an.
  • Webseiten wie Woplay, Streamba und Oneflix sind verbreitet und ändern stetig ihre Namen.
  • Diese Seiten halten sich nicht an deutsches Recht bezüglich Verbraucherinformationen und AGB.
  • Nach der Anmeldung erfolgt oft eine Fehlermeldung oder die Nutzer erhalten aggressive Mahnungen.
  • Die Fake-Wettbewerber stehen bei Suchanfragen wie Google besser da und überfluten die Ergebnisse.
  • Es wird empfohlen, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren.
  • Auf gerichtliche Mahnbescheide muss unbedingt reagiert werden, nachdem die Authentizität geprüft wurde.

Die Webseiten haben spannende Namen wie Woplay, Streamba oder Oneflix. Die Namen variieren ständig, ebenso wie die Firmennamen in einem möglichen Impressum. Aktuell sind das Firmennamen wie „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“.

Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die URL und das Logo sind verschieden. Natürlich halten sich die Webseiten nicht an deutsches Recht in Bezug auf Verbraucherinformationen, AGB und sonstigen Pflichten. Vielmehr wird durch besondere Angebote und dergleichen versucht, Nutzer zu einer Anmeldung zu bewegen. Funktioniert das, scheitert die Anmeldung angeblich oft mit einer Fehlermeldung oder im Loginbereich ist nicht zu sehen, verbunden mit einem „Tut uns leid, kommen Sie bald wieder“ oder ähnlichen Unsinn. Wer sich dann nichts dabei denkt, wird nach einigen Tagen oder Wochen überrascht sein, wenn aggressive Mahnungen über Abos von 24 oder gar 48 Monaten in der eigenen Post liegen.

Auch das Googlen nach Informationen hilft weiterhin nicht, da die falschen YouTube-Rechtsanwälte immer besser gerankt werden und auf den vordersten Plätzen der Suchergebnisse auftauchen. Hier hilft wohl nur, die Warnmeldungen weiter zu teilen.

Es kann nur angeraten werden, entweder nicht zu tun oder – im Falle der Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung – einen versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Erst im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheids (und hier bitte auch auf Authentizität achten), MUSS! reagiert werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBGoogleInformationKIReformUrheberrechtVerbraucherYouTube

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