• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Recht im Internet > OLG Köln entscheidet zum Click-Baiting

OLG Köln entscheidet zum Click-Baiting

3. Juni 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
mouse 1626473 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Programmzeitschrift muss 20.000 Euro an Günther Jauch zahlen wegen unerlaubter Bildverwendung als Klickköder.
  • Urteil des OLG Köln bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 28.05.2019.
  • Die Veröffentlichung hatte keinen Informationswert bezüglich des Klägers und enthielt haltlose Spekulationen.
  • Der Kläger zielt auf Schadensersatzansprüche durch die sogenannte Lizenzanalogie.
  • Gericht schätzt den Betrag als Ausgleich für rechtswidrigen Eingriff, auch ohne Zustimmung des Abgebildeten.
  • Besondere Berücksichtigung der Markt- und Werbewerte des Klägers sowie des sensiblen Themas Krebserkrankung.
  • Revision zugelassen aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der rechtlichen Behandlung von Clickbaiting.

Eine Programmzeitschrift muss einem bekannten Fernsehmoderator 20.000 Euro bezahlen, weil sie unerlaubt sein Bild als „Klickköder“ verwandt hat. Dies hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 28.05.2019 entschieden.

Die Zeitschrift hatte auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Prominenten veröffentlicht, verbunden mit dem Text: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen“. Durch Anklicken der Meldung wurden die Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die Erkrankung eines der abgebildeten Moderatoren berichtet wurde. Informationen über den unstreitig hiervon nicht betroffenen Kläger fanden sich dort nicht.  Das OLG Köln bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Köln. Das Bild des Klägers sei unzulässig kommerziell genutzt worden. Mit der Veröffentlichung sei keinerlei Informationswert mit Blick auf den Kläger verbunden gewesen. Die haltlosen Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung bezogen auf den Kläger hätten an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung gelegen. Die redaktionelle Berichterstattung im Zielartikel habe keinen Bezug zum Kläger gehabt. Das Bild des Klägers habe weder den Teaser noch den Zielbericht ergänzt.

Der Fall ist typisch für Clickbaiting auf Social Media Netzwerken wie Facebook, bei dem die reißerische Überschrift in Verbindung mit Bildern Prominenter eine „Neugierlücke“ öffnen sollen.

Der Kläger, hier Günther Jauch, nutzt zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche die sogenannte „Lizenzanalogie“. Danach muss der Verlag den Betrag bezahlen, den er dadurch „gespart“ hat, dass er vom Abgebildeten keine Lizenz für die Abbildung erworben hat. Ein solcher Betrag wird vom Gericht geschätzt und muss auch dann gezahlt werden, wenn der Abgebildete überhaupt nicht bereit gewesen wäre, sein Bild für die fragliche Nutzung lizenzieren zu lassen. Der Zahlungsanspruch fingiert nämlich nicht die Zustimmung zur Veröffentlichung, sondern er stellt einen Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff dar. Bei der Bestimmung der angemessenen Lizenzgebühr hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass der Kläger einen überragenden Markt- und Werbewert hat und außergewöhnlich beliebt ist und dass es sich bei der in den Raum gestellten Krebserkrankung des Klägers um ein sensibles Thema gehandelt hat.

Der Senat hat die Revision zugelassen, da die rechtliche Behandlung von Clickbaiting grundsätzliche Bedeutung habe und eine klärende und richtungsweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofes erfordere.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofFacebookInformationinternetLizenzSchadensersatz

Weitere spannende Blogposts

Datenschutzbehörde kann Betrieb von Facebook-Seite verbieten

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
12. September 2019

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Betreiber einer Unternehmensseite auf Facebook verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von...

Mehr lesenDetails

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
23. August 2019

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar...

Mehr lesenDetails

Neue Videosektion: Juristische Allgemeinbildung leicht gemacht

Gerichtsverfahren via Skype
24. September 2024

Liebe Leserinnen und Leser, heute freue ich mich, euch eine aufregende Neuerung auf meinem Blog vorstellen zu dürfen: Meine brandneue...

Mehr lesenDetails

Wann brauchst du einen Rechtsanwalt für deinen Vertrag?

Wann brauchst du einen Rechtsanwalt für deinen Vertrag?
3. Dezember 2022

Einleitung Einige Leute denken, dass es keinen Grund gibt, einen Rechtsanwalt für einen Vertrag zu konsultieren. Aber in Wirklichkeit gibt...

Mehr lesenDetails

Achtung: Werbung mit provisionsfreien Wohnungen abmahnfähig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
27. Februar 2020

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat Ende letzten Jahres entschieden, dass das Anbieten einer provisionsfreien Vermittlung von Mietwohnungen auf einer Onlineplattform wettbewerbswidrig...

Mehr lesenDetails

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig

Routerzwang bei Internetanbieter = rechtswidrig
29. Juni 2019

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Internetanbieter bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken...

Mehr lesenDetails

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?
30. Dezember 2018

Passend zu meinem Post von gestern möchte ich noch ein paar Fallbeispiele bringen, die typische Situationen meiner Mandanten wie Streamer,...

Mehr lesenDetails

Automatische Verlängerung von Onlineabo auf 30fachen Preis unwirksam

Automatische Verlängerung von Onlineabo auf 30fachen Preis unwirksam
16. Dezember 2019

"Abofallen" gibt es immer wieder. Manche scheinen aber besonders ausgefallen. Ein Anbieter eines solchen Services ist jetzt dabei gescheitert, die...

Mehr lesenDetails

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?
12. September 2019

Immer wieder kommen im Esport bei einzelnen Teams Vorwürfe zum Thema Match Fixing auf, also das bewusste Verlieren von Spielen,...

Mehr lesenDetails

Persönlichkeitsrecht

25. Juni 2023

Einleitung Das Persönlichkeitsrecht ist ein fundamentaler Bestandteil des Rechtssystems, der die persönliche Freiheit und die Würde des Einzelnen schützt. Es...

Mehr lesenDetails
Handelsgesetzbuch (HGB)

Handelsgesetzbuch (HGB)

25. Juni 2023
Mediation

Mediation

16. Oktober 2024
Reverse Break-Up Fee

Reverse Break-Up Fee

15. Oktober 2024
Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmergesellschaft (UG)

26. Juni 2023

Podcast Folgen

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung