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Home Urheberrecht

Twitch und Nutzung von Musik?

21. Juni 2019
in Urheberrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Hintergrundmusik in Twitch ist problematisch aufgrund fehlender GEMA Verträge.
  • Aktuell ist Twitch Lizenzschuldner für alle Musiknutzungen auf der Plattform.
  • Die GEMA behandelt Plattformbetreiber als Lizenzpartner, nicht den einzelnen Streamer.
  • Rechtsauffassung gilt nur für Deutschland; andere Länder haben möglicherweise andere Regelungen.
  • Nur bei GEMA-registrierten Künstlern gilt diese Haftungsregelung; andere Künstler können klagen.
  • Eigene Musik oder Twitch Musikbibliothek bietet normalerweise rechtliche Sicherheit.
  • Liveauftritte oder DJs benötigen zusätzliche Lizenzen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Hintergrundmusik in Twitch?

Gerade in Livestreams auf Twitch wird gerne Hintergrundmusik aus bekannten Quellen genommen. Oder es werden ganze Videos damit ausgeschmückt. Handelt es sich dabei um bekannte Künstler, muss man überlegen, ob für diese Nutzung GEMA Gebühren anfallen. Anders als bei YouTube gibt es nämlich NOCH keinen Vertrag zwischen der GEMA und Twitch, der die Musiknutzung abdeckt.

Trotzdem muss man weiterhin keine Angst haben, für die rechtswidrige Nutzung von Musik in Twitch-Streams belangt zu werden.

Grundsätzlich betrachtet die GEMA jedoch den Betreiber einer Plattform als Lizenzpartner und nicht den einzelnen Streamer/Uploader. Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der GEMA ist in erster Linie Twitch Lizenzschuldner für alle Musiknutzungen, die dort stattfinden. Aktuell sind aber Verhandlungen dazu nicht abgeschlossen und Gerichtsentscheidungen gibt es auch keine. Die GEMA sichert jedoch zu, dass im Falle einer Änderung der Rechtsauffassung oder einer abweichenden Gerichtsentscheidung, eine Haftung von Twitch-Streamers erst nach Prüfung im Einzelfall und ausführlicher öffentlicher Information geschehen soll.

Aber Achtung:

a) Diese Situation gilt NUR für die Bundesrepublik Deutschland. Es kann also sein, dass Verwertungsgesellschaften für die Schweiz oder für Österreich dies anders sehen. Auch hier ist jedoch zu erwarten, dass zu erste versucht wird, Gespräche mit Twitch und nicht mit jedem einzelnen Streamer zu starten.
b) Diese Situation gilt NUR für Musik von Künstlern/Labels, die bei der GEMA registriert sind. Alle anderen Künstler und dergleichen könnten weiterhin jederzeit gegen einen Streamer vorgehen, bei dem man erwartet, dass sich eine Inanspruchnahme lohnt.
c) Und schließlich kann diese Rechtsauffassung auch nur insoweit gelten, wenn man von einem Stream/Streamer ausgeht, die sich an deutsche Nutzer richtet. Ist der Stream beispielsweise auf Englisch, könnten mit guten Argumenten andere Rechtsordnungen, unter anderem die USA, Geltung finden und man mit Take-Down Notices, gemuteten Streams oder sonstigen Bestrafungen durch Twitch konfrontiert werden.

Benutzt man eigene Musik oder Musik aus der Bibliothek von Twitch, um Streams zu illustrieren, ist man in der Regel auf der sicheren Seite.

Will man Liveauftritte covern, als DJ tätig sein, Radiosendungen etablieren oder will man Inhalte veröffentlichen, bei denen Musik nicht nur Illustration ist, gibt es weitere Rechtsfragen und Lizenzprobleme zu beachten, um zum einen nicht von Rechteinhabern in Anspruch genommen zu werden, zum anderen nicht in Konflikte mit Twitch als Plattform-Anbieter zu geraten.

Für weitere Frage stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktiert mich einfach über die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten hier auf meiner Seite.

Tags: EntscheidungenHaftungInformationLizenzRechtsfrageRechtsfragenSchuldnerTwitchYouTube

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