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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

USK und die Leitlinien zu Hakenkreuzen in Spielen

5. August 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Diskussion über Hakenkreuze in Computerspielen ist aktuell wieder präsent.
  • Der USK-Beirat hat einstimmig die Leitkriterien zur Sozialadäquanz bei Spielen erweitert.
  • Änderungen seit August 2018 betreffen die Rechtsauffassung der Obersten Landesjugendbehörde.
  • Die USK prüft, ob Jugendgefährdung durch nationale Symbole bei Spielen vorliegt.
  • Eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz ist bei der Alterskennzeichnung entscheidend.
  • Der Kontext der Darstellung von verfassungswidrigen Kennzeichen ist im Einzelfall zu beurteilen.
  • Die Handlungsmöglichkeiten der Spieler*innen werden auf soziale und ethische Botschaften analysiert.

Die Diskusssion rund um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Hakenkreuze in Computerspielen erlaubt sind, ist gerade wieder in vollem Gange. Siehe dazu nur diesen Beitrag zur Frage, ob solche Ausschnitte aus Computerspielen auf YouTube oder Twitch gezeigt werden dürfen.

In seiner letzten Sitzung beschloss der USK-Beirat nun einstimmig eine Erweiterung der Leitkriterien zur Berücksichtigung der Sozialadäquanz bei Spielen. Die Leitkriterien der USK sind die Grundlage für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen.

Hintergrund für die Ergänzung der Leitkriterien ist die seit August 2018 geänderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde, die aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung tragen soll. Demnach können o.g. Computer- und Videospiele im Einzelfall eine USK-Altersfreigabe erhalten, sofern die Kriterien zur sozialadäquaten Verwendung erfüllt sind. Zuvor wurden solche Spiele nicht zur Prüfung zugelassen.

Dem Beirat der USK gehören Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen an.

Das Update der USK-Leitkriterien findet man hier.

Die USK-Prüfgremien prüfen, ob Tatbestände der Jugendgefährdung (insb.
Verherrlichung oder Verharmlosung der NS Ideologie, Verrohung durch
Banalisierung des Nationalsozialismus) festgestellt werden können, welche die
Vergabe eines Alterskennzeichens nach § 14 JuSchG durch die OLJB ausschließen.
Bei der Entscheidung über die Vergabe/Verweigerung eines Alterskennzeichens ist
auch bei Spielen, die verbotene Kennzeichen nach § 86a StGB enthalten – wie bei
jedem anderen Computerspiel – insbesondere eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und den Belangen des Jugendschutzes vorzunehmen.

Zur Einschätzung des Beeinträchtigungspotenzials von digitalen Spielen, in denen
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §86a StGB (insbesondere
des Nationalsozialismus) enthalten sind, ist deren Verwendung im Einzelfall zu
prüfen. Dabei ist insbesondere die Rahmung des Kontextes der Darstellung (z. B. ein
differenziert-kritischer Umgang mit den historischen Begebenheiten, rein fiktionale
Stoffe mit dystopischen Szenarien oder die Ideologie entlarvende Satiren) zu
beurteilen. Die Handlungsoptionen der Spieler*innen sind auf ihre mögliche
Vermittlung sozial-ethisch desorientierender Botschaften zu analysieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleDigitalJugendschutzKITwitchUrteileYouTube

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Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

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