• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

vzbv mahnt E-Scooter AGB ab

27. August 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
vzbv mahnt e scooter agb ab
Wichtigste Punkte
  • Rechtswidrige Nutzungsbedingungen bei E-Scooter-Anbietern aufgedeckt durch vzbv.
  • Fünf Firmen, darunter VOI und Lime, wurden abgemahnt.
  • 85 Klauseln als unzulässig eingestuft, Haftung auf Kunden abgewälzt.
  • Kunden müssen Wartung und Inspektion der E-Scooter durchführen, was unrealistisch ist.
  • Keine Leistungsgarantien für die Verfügbarkeit des Mietservices durch Anbieter.
  • Strafgebühren für falsches Abstellen der Fahrzeuge wurden als überzogen kritisiert.
  • Verwendung persönlicher Daten ohne Zustimmung, zum Beispiel für Werbung.

Anbieter von E-Scootern versuchen auf rechtlich kritische Weise, Risiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das ergab eine aktuelle Überprüfung der Nutzungsbedingungen von fünf großen Verleihfirmen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv hat bei allen Anbietern zum Teil gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen und die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Kunden festgestellt. Die vzbv hat die Firmen inzwischen abgemahnt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kunden zur umfassenden Inspektion verpflichtet
2. Keine Leistungsgarantien
3. Viele Tücken im Kleingedruckten
3.1. Author: Marian Härtel

Nach Überprüfung der Nutzungsbedingungen hat der vzbv fünf Verleihfirmen abgemahnt, die seit kurzem in deutschen Städten aktiv sind: JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG. Die Bilanz ist für die junge Branche wenig schmeichelhaft: Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung des vzbv unzulässig.

Kunden zur umfassenden Inspektion verpflichtet

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ mietet, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen.

Die Anbieter garantieren teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzen ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab und verpflichten diese vor jedem Fahrtantritt, unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dabei können Verbraucher die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

Keine Leistungsgarantien

Kritisch sieht der vzbv auch, dass die Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihr Vermietungsservice überhaupt verfügbar ist. Eine typische Formulierung: „VOI liefert die Dienstleistungen, ohne diesbezüglich irgendeine Art von Garantie zu geben“, so Jungbluth. Mehrere Anbieter behalten sich vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und die Mietbedingungen kurzfristig ohne Rücksicht auf die Interessen der Nutzer zu ändern.

Circ hat die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben. Die Firma Tier hat ihre Bedingungen geändert. Andere Anbieter haben signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen. Tun sie das nicht, wird der vzbv Klage vor Gericht erheben.

Viele Tücken im Kleingedruckten

In den Nutzungsbedingungen gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. Einige Beispiele:

  • Vom Zahlungskonto dürfen alle Kosten eingezogen werden, die nach Ansicht des Verleihers vom Kunden verursacht wurden -– darunter auch Forderungen von Dritten. Anbieter behalten sich vor, Nutzern schon nach geringfügigem Zahlungsrückstand den Zugang zum Mietservice zu sperren oder jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  • Mitunter sollen Kunden völlig überzogene Strafgebühren zahlen, wenn sie das Fahrzeug falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden.
  • Mietgebühren werden grundsätzlich nicht erstattet oder nur, wenn der Kunde kurzfristig reklamiert -– selbst wenn der Kunde die Fahrt nicht antreten konnte, weil der Roller defekt oder der Akku leer war.
  • Persönliche Daten können ohne die erforderliche Zustimmung des Kunden zum Beispiel für Werbezwecke genutzt werden.
Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBDienstleistungHaftungKlageTechnologyUnterlassungserklärungVerbraucherVerbraucherzentrale

Weitere spannende Blogposts

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig
21. November 2022

Die BaFin stellt in einem aktuellen Hinweisschreiben klar, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Trading Apps oder Tradingportalen keine Dark Patterns verwenden dürfen. Von Dark...

Mehr lesenDetails

Online Flugbuchung und Gepäckkosten

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
10. Dezember 2018

In den Flugkosten, die z.b. Billigairlines in komplizierter Art und Weise nutzen, müssen, laut der Verbraucherzentrale auch die Kosten für...

Mehr lesenDetails

Geplante Rechtsänderungen 2023 im Bereich der Digitalisierung

Geplante Rechtsänderungen 2023 im Bereich der Digitalisierung
5. Januar 2023

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die grundlegende Stärkung im Bereich Digitalisierung fest vorgenommen. Davon sind nahezu alle Lebensbereiche...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

Quellensteuer und Werbung: Einige weitere Infos!

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
4. März 2019

Das Thema der Quellensteuer beim Buchen von Werbung im Internet, allen voran bei Google, kocht in den letzten Wochen recht...

Mehr lesenDetails

Als US Unternehmen seine SaaS-Lösung datenschutzkonform gestalten!

Internetanschluss gesperrt? Einstweilige Verfügung zulässig!
5. Januar 2021

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C311/18) den Beschluss 2016/1250 der Europäischen Kommission zur...

Mehr lesenDetails

Video: Verträge sind zum Vertragen da

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
5. Februar 2019

https://www.youtube.com/watch?v=185qxDcPeVQ   Mein heutiges Video zum Thema "Verträge sind zum Vertragen da!" oder "Warum auch Streamer mit schriftlichen Verträgen arbeiten...

Mehr lesenDetails

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
14. November 2022

Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige (nicht nur ansässige!!) Unternehmen den sogenannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten. Der...

Mehr lesenDetails

Schadensersatz wegen Scraping gegen Facebook – LG Paderborn lässt die Bombe platzen

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
16. Januar 2023

Das Landgericht Paderborn hat in den Fällen des "Datenklaus" bei Facebook faktisch eine Bombe platzen lassen und einem "Geschädigten" nicht...

Mehr lesenDetails
Vertragsstrafenklausel

Vertragsstrafenklausel

15. Oktober 2024

Eine Vertragsstrafenklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der eine Partei zur Zahlung einer Geldstrafe oder zur Erbringung einer anderen Leistung...

Mehr lesenDetails
Handelsgeschäft

Handelsrecht

1. Juli 2023
Neues KI-Feature auf ITMediaLaw: Schnelle Prüfung einzelner Vertragsklauseln

Komplementär

10. November 2024
Datensparsamkeit

Datensparsamkeit

15. Oktober 2024
Löschkonzept

Löschkonzept

10. November 2024

Podcast Folgen

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung