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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kammergericht: Marke Black Friday erloschen

10. November 2022
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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black friday g5571c01cd 1920
Wichtigste Punkte
  • Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ hat gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern.
  • Das Kammergericht Berlin erklärte die Marke am 25. April 2019 für verfallen.
  • Bereits am 15. April 2021 erklärte das Landgericht Berlin die Marke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Marke für keine eingetragene Ware rechtserhaltend benutzt wurde.
  • Die Berufung der Markeninhaberin vor dem Kammergericht Berlin war erfolglos.
  • Am 14. Oktober 2022 bestätigte das Kammergericht die erstinstanzliche Entscheidung.
  • Die Revision ist nicht zugelassen; der Markeninhaberin bleibt nur die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25. April 2019 für verfallen erklärt. Das Kammergericht bestätigte damit die Löschung der Marke für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ohnehin bereits durch das Bundespatentgericht gelöscht worden waren.

Bereits am 15. April 2021 hatte das Landgericht Berlin, aufgrund unserer Klage, die Marke „Black Friday“ für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt.

Gegen das Urteil legte die Markeninhaberin Berufung vor dem Kammergericht Berlin ein – erfolglos, wie sich nun zeigte. Mit Urteil vom 14. Oktober 2022 wurde die erstinstanzliche Entscheidung vom Kammergericht für sämtliche nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen bestätigt. Die Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHDienstleistungKammergerichtKlageLandgericht BerlinNichtzulassungsbeschwerdePatent

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