Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den...
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im...
Heute ist mir ein Beschluss des Landgerichts Berlin bekannt geworden, dass einen Versender einen Bestätigungsmail zur Unterlassung verpflichtet hat. Die...
Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, sodass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten...
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der Kauf und Verkauf von virtuellem Land in einem Computerspiel umsatzsteuerpflichtig sei. Der Tatbestand...
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an...
Passend zu meinem Artikel heute bzgl. Cloudflare (siehe hier) möchte ich aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht...
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben...
Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres...
Die Situation Berlin und der Datenschutz sind aktuell nicht die besten Freunde und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit...
Rechtlicher Rahmen und zentrale Aspekte des Wettbewerbsrechts im Online-Marketing Das Online-Marketing bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu...
Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit… Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist… Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen)… Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.
Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
Für meine Marketingagentur, die sich auf Influencermarketing spezialisiert hat, war ich auf der Suche nach kompetenter Unterstützung… Mehr für unsere Vertragsgestaltungen mit langfristiger Anbindung an die Agentur für Rechtsfragen und mögliche auftretende Probleme. Ich bin sehr froh, auf Herrn Härtel gestoßen zu sein. Er kennt sich in diesem Fachgebiet hervorragend aus, brennt für seine Arbeit, sein Preis-Leistungs-Verhältnis ist super, und obendrein arbeitet er stets sehr zügig, motiviert und ausdauernd. Außerdem schätze ich besonders, dass er sich auch die Zeit nimmt, schwierige Themengebiete verständlich zu erklären. Ich möchte daher eine klare Empfehlung aussprechen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat… Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er… Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
Herr Härtel hat uns in einem Fall von Internetbetrug gegenüber eines Kreditinstitutes vertreten.
Nachdem uns Herr Härtel… Mehr zunächst telefonisch zeitnah, sehr freundlich und kompetent beraten hatte, hat er nach Auftragserteilung maximal zeitnah und effizient agiert. Der Rechtsstreit endete mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten.
Herr Härtel hat während des gesamten Verfahrens die enge Kommunikation mit uns gesucht. Wir fühlten uns rundum bestens betreut und können eine hundertprozentige Empfehlung geben.
Einleitung Der Begriff "Gesellschaftsvertrag" und "Satzung" beziehen sich auf juristische Dokumente, die für die Gründung und das Funktionieren von Gesellschaften...