• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Irische Datenschutzbehörde verhängt Milliardenstrafe gegen Meta: Ein Wendepunkt für den Datenschutz in Europa?

22. Mai 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Meta Ireland verstößt gegen die DSGVO bei der Übertragung personenbezogener Daten in die USA.
  • Die DPC kam zu dem Urteil, dass eine Aussetzung der Datenübertragung notwendig ist.
  • Kleinere Aufsichtsbehörden fordern zusätzlich Verwaltungsstrafen für Meta Ireland wegen Datenschutzverletzungen.
  • Die Geldstrafe von 1,2 Milliarden Euro verdeutlicht die Ernsthaftigkeit der Verstöße.
  • Meta Ireland muss seine Datenverarbeitungspraktiken an die DSGVO anpassen.
  • Der Entscheid stärkt den Datenschutz in Europa und könnte andere Technologieunternehmen beeinflussen.
  • Unternehmen müssen sich der Risiken bei Datenübertragungen in unsichere Drittstaaten bewusst sein.

Meta Ireland verletzt die DSGVO: Was das Urteil der Datenschutzkommission bedeutet

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Meta Ireland verletzt die DSGVO: Was das Urteil der Datenschutzkommission bedeutet
2. Die Reaktion der EU/EEA Datenschutzbehörden auf die Datenschutzverletzungen von Meta
3. Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses und ihre Auswirkungen auf Meta Ireland
4. Fazit:
4.1. Author: Marian Härtel

In der kürzlich abgeschlossenen Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) wurden schwerwiegende Verstöße von Meta Platforms Ireland Limited („Meta Ireland“) gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt. Trotz der Anwendung von Standardvertragsklauseln und zusätzlichen ergänzenden Maßnahmen fand die DPC, dass Meta Ireland weiterhin personenbezogene Daten von der EU/EEA in die USA überträgt, was die im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) identifizierten Risiken für die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht anspricht.

Die Reaktion der EU/EEA Datenschutzbehörden auf die Datenschutzverletzungen von Meta

Nachdem die irische Datenschutzkommission (DPC) ihren Entwurfsentscheid fertiggestellt hatte, wurde dieser gemäß dem in der DSGVO vorgeschriebenen Kooperationsverfahren an ihre Partneraufsichtsbehörden in der EU/EEA, auch als „beteiligte Aufsichtsbehörden“ bekannt, zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurfsentscheid enthielt das Urteil, dass Meta Ireland gegen Artikel 46(1) der DSGVO verstoßen hat und schlug vor, die Übertragung von Daten aufgrund dieser Umstände auszusetzen.

Die meisten der beteiligten Aufsichtsbehörden stimmten mit der Position der DPC überein, dass Meta Ireland mit der fortgesetzten Datenübertragung in die USA gegen die DSGVO verstoßen hat und dass eine Aussetzung dieser Datenübertragungen notwendig ist. Eine kleine Anzahl (4) der insgesamt 47 beteiligten Aufsichtsbehörden legte jedoch Einwände gegen die vorgeschlagene Korrekturmaßnahme der DPC ein.

Diese vier Aufsichtsbehörden waren der Ansicht, dass Meta Ireland nicht nur die Datenübertragung aussetzen, sondern auch eine Verwaltungsstrafe für das festgestellte Fehlverhalten zahlen sollte. Zwei dieser Aufsichtsbehörden gingen sogar noch einen Schritt weiter und forderten, dass Meta Ireland zusätzlich Maßnahmen ergreifen sollte, um die bereits rechtswidrig in die USA übertragenen Daten seit Juli 2020 zu adressieren.

Diese unterschiedlichen Ansichten unter den beteiligten Aufsichtsbehörden verdeutlichen die Komplexität und Tragweite des Falls und die Bedeutung einer einheitlichen Anwendung der DSGVO innerhalb der EU/EEA.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses und ihre Auswirkungen auf Meta Ireland

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat nach eingehender Prüfung und Abwägung aller vorliegenden Fakten im April 2023 eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen. Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) bestätigte das Gremium die schwerwiegenden Datenschutzverstöße von Meta Ireland und machte deutlich, dass solche Verstöße nicht toleriert werden können.

In der Folge hat die DPC eine der bisher höchsten Geldstrafen in der Geschichte des Datenschutzes verhängt. Mit einem beeindruckenden Betrag von 1,2 Milliarden Euro unterstreicht diese Strafe die Ernsthaftigkeit der Verstöße und die Notwendigkeit, dass Unternehmen die Bedeutung des Datenschutzes und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ernst nehmen.

Aber die Maßnahmen gehen noch weiter. Meta Ireland wurde auch dazu aufgefordert, seine Datenverarbeitungsaktivitäten an Kapitel V der DSGVO anzupassen. Dies bedeutet, dass Meta Ireland die rechtswidrige Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten von EU/EEA-Nutzern in den USA beenden muss. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Daten von EU/EEA-Bürgern in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen der EU behandelt werden, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung tatsächlich stattfindet.

Dieser Entscheid markiert eine bedeutende Eskalation in den Bemühungen um den Datenschutz in Europa und könnte weitreichende Auswirkungen auf andere Technologieunternehmen haben, die Daten aus der EU/EEA in die USA übertragen.

Fazit:

Diese Entscheidung ist ein bedeutender Meilenstein für den Datenschutz in Europa und sendet ein starkes Signal an Unternehmen, die personenbezogene Daten in Drittländer übertragen. Unternehmen müssen sich der Risiken bewusst sein, die mit der Übertragung von Daten aus der EU/EEA in Länder verbunden sind, in denen der Datenschutz nicht dem europäischen Standard entspricht.

Für Nutzer von Facebook und anderen Meta-Diensten bedeutet dies, dass ihre Daten besser geschützt sein sollten. Die Entscheidung macht deutlich, dass die DSGVO nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch durchgesetzt wird. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie Meta und andere Unternehmen auf diese Entscheidung reagieren und welche Auswirkungen sie auf die Nutzer haben wird.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzFacebookKIStandardvertragsklauselnVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Affiliate-Links bei Streamern und Influencern
29. Oktober 2019

Was muss man als Streamer/Influencer beachten, wenn man Affiliate-Links in den eigenen Kanälen oder in der YouTube-Videobeschreibung benutzt? Dieser Beitrag...

Mehr lesenDetails

Chatbot-Integration und Content Aware-Anfragen auf ITMediaLaw

Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots
22. Januar 2024

Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung von ITMediaLaw freue ich mich, dass ich den Chatbot reaktivieren konnte. Und zwar mit einer...

Mehr lesenDetails

Hangover ist eine Krankheit? Achtung bei Werbeaussagen

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
24. September 2019

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit...

Mehr lesenDetails

Rechtswahlklausel: Vorsicht bei der Formulierung

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
19. Februar 2019

Immer wieder sehe ich unsauber formulierte Rechtswahlklauseln in AGB von Onlineshops oder anderen Diensten. Viele von denen sind nicht nur...

Mehr lesenDetails

Achtung: Nicht ausreichende Cookie-Banner bald im Visier der Datenschützer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
20. August 2020

Nachdem die deutschen Datenschutzbehörden im letzten Jahr eine Orientierungshilfe veröffentlicht haben, der Planet49-Fall nun auch jedem Webseitenbetreiber bekannt sein sollte...

Mehr lesenDetails

News zu Esport, Streamer und Influencer

News zu Esport, Streamer und Influencer
9. Juli 2019

Inzwischen sind bei mir auf dem Blog eine große Anzahl an Informationen rundum rechtliche Fragen für Esport-Teams, Esportler, Streamer und...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!
10. September 2019

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zu Facebooks App Zentrum und Datenschutz bei Spielen

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
30. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat darüber zu entscheiden, ob bei der Gestaltung des App-Zentrums bei der Art und Weise wie man ein...

Mehr lesenDetails

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?
1. Juli 2019

Sofern es öffentlich ist, sollte man damit vorsichtig sein. Das gilt vor allem, wenn der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht,...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

Mehr lesenDetails
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung