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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise

16. März 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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it recht in zeiten der corona krise

Aktuell steht die Welt Kopf wegen Corona bzw. Covid-19.  Trotz aller Maßnahmen sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Welt sich weiter dreht. Auch, oder gerade, im Bereich IT.

Wichtigste Punkte
  • Im Lockdown können Fehler in AGB und Datenschutzerklärungen zu Abmahnungen führen, wenn sie nicht rechtssicher sind.
  • Das Arbeitsleben muss trotz Corona weitergehen, inklusive Vertragsabschlüssen über das Internet.
  • Einige Gerichte arbeiten in Notbesetzung, aber einstweilige Verfügungen können weiterhin beantragt werden.
  • Nutzen Sie die Krise, um sich juristisch auf die Zeit nach Corona vorzubereiten.
  • Bei Fragen zu Verträgen wegen abgesagter Events stehe ich zur Verfügung; spezialisierte Kollegen sind ratsam für andere Bereiche.

Viele meine Mandanten machen inzwischen Homeoffice, wenn dies nicht bereits vorher der Fall war. Ich habe aber gerade das Gefühl, dass einige denken, dass in den nächsten Wochen die Zeit stehen bleibt. Dem ist, vor allem auch juristisch, mitnichten der Fall.

  • Auch in Zeiten eines „Lock-Down“ bzw. einer Quarantäne könnten Kollegen Fehler in AGB, auf Webseiten, in Apps, in Onlineshops oder an den verschiedenen anderen Stellen nutzen, um Abmahnungen zu verschicken. Nach aktuellen Stand sehe ich keinen Grund, warum diese nicht berechtigt sein sollten, wenn der Sachverhalt zutrifft. Hier kann man also schnell am falschen Ende sparen, wenn man Verträge, AGB, Datenschutzerklärungen oder andere Dokumente wegen der Krise nicht rechtssicher gestalten lässt.
  • Das gleiche gilt natürlich für Handlungen im Internet, Vertragsabschlüsse über das Internet und vieles weiteres. Das Arbeitsleben geht weiter, ja muss weiter gehen.
  • Auch wenn es im Rahmen der Wahrscheinlichkeit ist, dass einige Gerichte in den nächsten Wochen in Notbesetzung arbeiten werden und vielleicht auch Termine verschieben, so sind Dinge wie einstweilige Verfügungen davon ausgenommen. Diese können also weiterhin beantragt werden.
  • Unterschätzen sollte man auch nicht, dass die Krise hoffentlich irgendwann auch ein Ende hat. Dann muss man bereit sein, seine Geschäfte wieder zu starten oder Projekte zu beginnen. Diese Zeit kann man nun perfekt nutzen, um diese juristisch vorzubereiten.
  • Gerne stehe ich auch jeden zu Vertragsfragen rund um den Corona-Virus zur Verfügung, wenn Events abgesagt wurden oder Aufträge gestrichen wurden. In arbeitsrechtlichen oder reiserechtlichen Fragen bitte ich jedoch spezialisierte Kollegen zu befragen.

 

Ich biete weiterhin eine kostenlose Ersteinschätzung an und man kann man diesbezüglich jederzeit über meine Messagingdienste, E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBArbeitsrechtDatenschutzE-MailinternetIT-RechtMailVeranstaltungenVerträge

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