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Juristische Perlen zum Wochenende

7. Juni 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Anscheinend ist heute allen zu warm. Die spannenden Urteile fallen diese Woche aus und mir ist im Büro auch zu heiß, um tiefsinnige Artikel über Esport, Streamer oder Influencer zu erfinden. Dafür bin ich heute auf drei Perlen des juristischen Alltags gestoßen, die ich nicht vorenthalten will. Das Wochenende ist doch schließlich nahe und alternativ kann man über die Ausrutscher Lachen oder Grübeln 😉

Wichtigste Punkte
  • Die Woche ist heiß, was zu oberflächlichen Gesprächen über Esport und Streamer führt.
  • Ein Tweet von @StAblabla thematisiert eine spannende Zeugenbefragung im Strafrecht.
  • Im Zivilrecht wird der Spruch „iudex non calculat“ betont - Urteile basieren auf Überzeugungskraft.
  • Moderne Gerichte nähern sich dem Social-Media-Recht an.
  • Ein sonniges Wochenende wird erhofft, ohne Gewitter.

Fangen wir an mit einer Zeugenbefragung, die @StAblabla auf Twitter veröffentlicht hat. Da freue ich mich doch glatt, dass ich so gut wie kein Strafrecht mache, sondern nur von Richtern im gewerblichen Rechtsschutz regelmäßig Kopfschmerzen bekomme!

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Wobei. Auch im Zivilrecht ist es nicht besser und so zeugte letztens ein Gericht davon, wie wahr doch der Spruch „iudex non calculat“ oder „der Richter rechnet nicht“ ist, auch wenn diese Redewendung eigentlich bedeutet, dass Urteile sich aus der Überzeugungskraft des Gerichtes und nicht aus reiner Mathematik bilden sollen.

 

vergleich

 

Zu guter Letzt bin ich aber froh, das auch Gerichte moderner werden und damit vielleicht irgendwann meinen Rechtsgebieten im Social-Media-Recht näher kommen.

anrede

 

Insoweit dann also: #ImNamenDesVolkes sei es #Beschlossenundverkündet, dass nun hoffentlich ein sonniges Wochenende ohne Gewitter wartet.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EsportInfluencerRechtsgebietTwitterUrteileZivilrecht

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