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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Abmahnungen wegen unverschlüsselten Kontaktformular

11. März 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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privacy policy 3415417 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Abmahnwelle betrifft Webseiten mit Kontaktformularen, die nicht ausreichend verschlüsselt sind.
  • Abmahnungen kommen von der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V., gegründet im Februar.
  • Ein SSL-Zertifikat ist notwendig, um die Datenübertragung sicherzustellen.
  • Abmahnungen sollten nicht Zahler für Abmahner ohne rechtliche Beratung behandelt werden.
  • Unklarheit über die Legitimität der IGD hinsichtlich der Abmahnungen.
  • Besondere Vorsicht ist bei Onlineshops und ähnlichen Seiten geboten.
  • Ordnungsgemäße Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen ist essenziell.

Erst vor wenigen Wochen habe ich hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Jetzt gibt es anscheinend wieder eine Abmahnwelle gegenüber Webseiten, die ein Kontaktformular anbieten und die Seite, der zumindest das Kontaktformular, nicht ausreichend verschlüsseln.

Ausgesprochen werden die Abmahnungen von der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. unter der Anschrift „Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfeld“. Der Verein wurde erst im Februar gegründet!

Wie schon in meinem verlinkten Artikel dargestellt, ist das Thema als solches, nämlich dass ein Kontaktformular SSL verschlüsselt werden muss, um eine Übertragung von Daten nach dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten. Hier wird man wohl keinen Blumentopf gewinnen.

Aufgrund der Natur der Sache, sollten Abmahnungen im konkreten Fall, wie bei allen Abmahnungen, nicht vorschnell bezahlt werden. Schon gar nicht sollte der Abmahner kontaktiert werden, ohne dass ein versierter Kollege die Abmahnung beurteilt hat. Im Falle des ominösen IGD stellt sich nämlich die Frage, ob dieser überhaupt nach  § 8 III Nr. 2 UWG aktiv legitimiert ist. Ob dem Verein, 14 Tage nach der Eintragung, nämlich eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehören, und ob dieser weitere Voraussetzungen erfüllt, darf hier sehr bezweifelt werden.

In anderen Fällen, werden die Verteidigungschancen aber geringer sein, weswegen gerade bei Onlineshops und ähnlichen Seiten, auf eine ordnungsgemäße Umsetzung zu achten ist.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungDatenschutz

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