• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
in Unkategorisiert
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Im Jahr 2026 ist eines in nahezu jeder Tech-Due-Diligence offensichtlich: Der eigentliche Unternehmenswert vieler KI-Startups liegt nicht primär im Code. Er liegt in den Daten. Trainingsdaten, kuratierte Datensätze, annotierte Inhalte, proprietäre Feedback-Loops und Nutzungsdaten bilden die Grundlage leistungsfähiger KI-Modelle. Je besser, exklusiver und strukturierter diese Datenbasis, desto höher regelmäßig die technische Qualität – und desto attraktiver das Unternehmen im M&A-Prozess.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Daten als immaterielles Wirtschaftsgut: Bilanzierung und Bewertung
2. IP-Strategie für Trainingsdaten: Schutz ohne Eigentumstitel
2.1. Urheberrecht und Datenbankrecht
2.2. Geschäftsgeheimnisschutz nach dem GeschGehG
2.3. Vertragliche Exklusivität
3. Lizenzierung von Trainingsdaten: Struktur und Risiken
4. Datenschutzrechtliche Zulässigkeit als Wertfaktor
5. Trainingsdaten in der Due Diligence und im Exit-Prozess
6. Strategische Implikationen für KI-Startups
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

Gleichzeitig herrscht auf rechtlicher Ebene häufig Unklarheit. Können Trainingsdaten bilanziert werden? Sind sie Eigentum? Wie werden sie lizenziert? Wie werden sie geschützt? Und was passiert im Exit-Fall, wenn sich herausstellt, dass ein Teil der Datenbasis rechtlich angreifbar ist?

Die rechtliche Einordnung von Trainingsdaten als Vermögenswert berührt Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und das Recht der Geschäftsgeheimnisse. Wer KI-Unternehmen strukturiert, investiert oder verkauft, sollte diese Fragen nicht erst im Datenraum klären.

Daten als immaterielles Wirtschaftsgut: Bilanzierung und Bewertung

Zunächst ist festzuhalten: Daten sind kein „Eigentum“ im sachenrechtlichen Sinne. Das deutsche Zivilrecht kennt kein absolutes Eigentumsrecht an Daten als solchen. Schutz entsteht regelmäßig nur über flankierende Rechtspositionen – Urheberrecht, Datenbankrecht, Geschäftsgeheimnisschutz, Vertragsrecht oder Datenschutzrecht.

Bilanzrechtlich stellt sich die Frage, ob Trainingsdaten als immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden können. Maßgeblich sind hier insbesondere die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie § 248 HGB. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden, sofern sie einzeln identifizierbar, selbstständig bewertbar und dem Unternehmen wirtschaftlich zuordenbar sind.

In der Praxis scheitert die Aktivierung häufig an der fehlenden Abgrenzbarkeit oder an Bewertungsunsicherheiten. Bei gezielt aufgebauten, kuratierten und dokumentierten Trainingsdatensätzen – etwa im Bereich Medizin, Legal Tech oder Industrie-KI – ist eine Aktivierung jedoch durchaus diskutabel. Voraussetzung ist eine klare Dokumentation der Entwicklungskosten, der Struktur und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit.

International – insbesondere unter IFRS – kann die Behandlung abweichen. Für wachstumsorientierte Startups mit Investorenstruktur ist daher eine bilanzielle Strategie im Vorfeld zu klären. Spätestens im Exit-Prozess wird die Frage relevant, ob der Datenbestand als eigenständiger Werttreiber ausgewiesen werden kann.

Entscheidend ist: Wer Trainingsdaten strategisch als Asset positionieren will, muss sie organisatorisch, technisch und rechtlich sauber strukturieren. Ohne klare Zuordnung, Versionierung und Dokumentation wird es im Bewertungsprozess schwierig, einen substanziellen Wert darzustellen.

IP-Strategie für Trainingsdaten: Schutz ohne Eigentumstitel

Da es kein absolutes Eigentumsrecht an Daten gibt, erfolgt der Schutz regelmäßig über ein Bündel von Rechtspositionen.

Urheberrecht und Datenbankrecht

Einzelne Daten – etwa Texte, Bilder oder Code – können urheberrechtlich geschützt sein. Die bloße Nutzung solcher Inhalte als Trainingsdaten kann urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Insbesondere ist zu klären, ob eine zulässige Nutzung vorliegt oder ob Lizenzrechte erforderlich sind.

Für strukturierte Datensammlungen kommt zudem der Schutz als Datenbankwerk oder als Datenbankherstellerrecht in Betracht. Voraussetzung ist regelmäßig eine wesentliche Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Inhalte. Gerade bei kuratierten Trainingsdatensätzen kann dieses Schutzinstrument relevant sein.

Allerdings schützt das Datenbankrecht nicht den Inhalt als solchen, sondern die Struktur und die Investition. Für die IP-Strategie bedeutet das: Der Aufbau einer strukturierten, dokumentierten Datenbank erhöht nicht nur den technischen Nutzen, sondern auch die rechtliche Schutzposition.

Geschäftsgeheimnisschutz nach dem GeschGehG

In der Praxis ist der Schutz als Geschäftsgeheimnis häufig das zentrale Instrument. Nach §§ 2 ff. GeschGehG ist eine Information geschützt, wenn sie geheim ist, wirtschaftlichen Wert besitzt und angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegt.

Für Trainingsdaten bedeutet das:

– klare Zugriffsbeschränkungen
– vertragliche Vertraulichkeitsklauseln
– technische Sicherungsmaßnahmen
– Dokumentation interner Compliance-Prozesse

Ohne nachweisbare Schutzmaßnahmen entfällt der Geheimnisschutz. Gerade im Exit-Prozess wird regelmäßig geprüft, ob ein Unternehmen tatsächlich „angemessene Maßnahmen“ implementiert hat. Fehlen diese, kann der behauptete Datenwert erheblich relativiert werden.

Vertragliche Exklusivität

Ein weiterer zentraler Baustein der IP-Strategie ist die vertragliche Sicherung exklusiver Nutzungsrechte. Werden Daten von Dritten bezogen – etwa über Kooperationspartner, Plattformnutzer oder Kunden – ist exakt zu regeln:

– Wer darf die Daten nutzen?
– Zu welchen Zwecken?
– Besteht Exklusivität?
– Dürfen sie weitergegeben oder sublicenziert werden?

Gerade bei Plattformmodellen ist häufig unklar, ob Nutzungsbedingungen tatsächlich ein Trainingsrecht für KI-Modelle einräumen. Fehlt eine solche Grundlage, kann die gesamte Trainingsbasis rechtlich angreifbar sein.

Lizenzierung von Trainingsdaten: Struktur und Risiken

Im Jahr 2026 ist die Lizenzierung von Daten ein eigenständiger Markt. Unternehmen lizenzieren Datensätze für KI-Training, Modellvalidierung oder Fine-Tuning. Rechtlich handelt es sich regelmäßig um schuldrechtliche Nutzungsvereinbarungen, die präzise ausgestaltet werden müssen.

Zentrale Punkte einer Datenlizenz sind:

– Definition des Lizenzgegenstands
– Umfang der Nutzungsrechte
– Exklusivität oder Nicht-Exklusivität
– territoriale Reichweite
– Laufzeit
– Weitergabe- und Sub-Lizenzrechte
– Haftung für Rechtsmängel

Besonders kritisch ist die Frage der Rechtsmängelhaftung. Wer Trainingsdaten lizenziert, übernimmt regelmäßig eine Garantie oder zumindest eine Zusicherung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Ist diese Zusicherung zu weit formuliert, entstehen erhebliche Haftungsrisiken.

Umgekehrt müssen lizenznehmende KI-Unternehmen prüfen, ob die Lizenz tatsächlich ausreicht, um Modelle zu trainieren, kommerziell zu nutzen und gegebenenfalls zu verkaufen. Unklare Formulierungen zur „Nutzung“ können im Streitfall eng ausgelegt werden.

Ein weiterer Aspekt betrifft derivative Modelle. Darf das trainierte Modell frei genutzt werden, wenn es auf lizenzierten Daten basiert? Bestehen Beschränkungen oder Miturheberrechte? Diese Fragen sollten vertraglich eindeutig geklärt werden.

Datenschutzrechtliche Zulässigkeit als Wertfaktor

Ein erheblicher Teil moderner Trainingsdaten enthält personenbezogene Daten – sei es direkt oder indirekt über Nutzungsprofile, Interaktionen oder Metadaten. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung ist damit kein Nebenthema, sondern zentraler Bestandteil des Unternehmenswerts.

Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung personenbezogener Daten. Für Trainingszwecke kommen insbesondere Einwilligungen, Vertragserfüllung oder berechtigte Interessen in Betracht. Jede dieser Grundlagen ist mit spezifischen Anforderungen verbunden.

Problematisch wird es insbesondere bei:

– Zweckänderungen
– fehlender Transparenz
– unzureichender Anonymisierung
– internationalen Datentransfers

Im Due-Diligence-Prozess wird regelmäßig geprüft, ob die Trainingsdaten datenschutzkonform erhoben und genutzt wurden. Bestehen Zweifel, kann dies zu erheblichen Kaufpreisabschlägen führen oder Garantieklauseln auslösen.

Für Startups bedeutet das: Datenschutz ist nicht nur Compliance-Thema, sondern unmittelbar wertrelevant. Eine saubere Dokumentation von Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und technischen Schutzmaßnahmen ist entscheidend.

Trainingsdaten in der Due Diligence und im Exit-Prozess

Im M&A-Prozess wird der Datenbestand zunehmend wie ein eigenständiger Vermögenswert behandelt. Käufer prüfen unter anderem:

– Herkunft der Daten
– Rechtsgrundlagen der Nutzung
– Lizenzketten
– Exklusivität
– technische Sicherung
– Zugriffskontrollen
– Streitigkeiten oder Abmahnungen

Unklare Rechteketten sind einer der häufigsten Deal-Risiken im KI-Sektor. Wenn nicht lückenlos nachgewiesen werden kann, dass alle Trainingsdaten rechtmäßig genutzt wurden, steigt das Haftungsrisiko erheblich.

Zudem stellt sich die Frage der Übertragbarkeit. Sind Lizenzrechte übertragbar? Sind sie an die Person des Lizenznehmers gebunden? Enthalten Verträge Change-of-Control-Klauseln? Ohne klare Regelungen kann ein Exit an formalen Hürden scheitern.

In Share Deals ist regelmäßig die gesamte Gesellschaft betroffen, während bei Asset Deals einzelne Datenbestände separat übertragen werden müssen. Letzteres erfordert eine saubere Identifizierbarkeit der Datensätze.

Strategische Implikationen für KI-Startups

Wer Trainingsdaten als Vermögenswert positionieren will, sollte frühzeitig strategisch denken. Dazu gehört:

– klare Datenarchitektur
– dokumentierte Rechteketten
– vertragliche Exklusivität
– interne Compliance-Strukturen
– technische Schutzmaßnahmen

Ein professionell strukturierter Datenbestand wirkt sich nicht nur auf die technische Leistungsfähigkeit, sondern unmittelbar auf Unternehmensbewertung, Investoreninteresse und Exit-Fähigkeit aus.

KI-Unternehmen, die ihre Datenbasis lediglich als „Nebenprodukt“ betrachten, riskieren im Exit-Fall erhebliche Wertverluste. Umgekehrt kann eine strategisch aufgebaute, rechtlich abgesicherte Trainingsdaten-Infrastruktur zu einem entscheidenden Differenzierungsmerkmal werden.

Fazit

Trainingsdaten sind im Jahr 2026 einer der zentralen Werttreiber im KI-Sektor. Ihre rechtliche Einordnung ist komplex und interdisziplinär. Eigentumsähnliche Schutzpositionen existieren nicht; Schutz entsteht durch eine Kombination aus IP-Rechten, Geschäftsgeheimnisschutz, Vertragsgestaltung und Datenschutz-Compliance.

Wer Trainingsdaten als Vermögenswert versteht, muss sie strukturell, rechtlich und organisatorisch absichern. Bilanzielle Fragen, Lizenzmodelle, Geheimnisschutz und Due-Diligence-Festigkeit sind keine isolierten Einzelthemen, sondern Teil einer integrierten IP- und Finanzierungsstrategie.

Für KI-Startups, SaaS-Anbieter und Investoren gilt gleichermaßen: Der Wert eines Modells bemisst sich nicht nur an seiner Performance, sondern an der rechtlichen Tragfähigkeit seiner Trainingsgrundlage. Eine vorausschauende Strukturierung entscheidet darüber, ob Daten im Exit-Fall als belastbarer Asset-Wert oder als Risikofaktor erscheinen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
5. Juli 2024

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als...

Mehr lesenDetails

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich
23. Juli 2019

Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer Mein Blog ist inzwischen voll mit Rechtsfragen und Abmahngründen, die auf die eine...

Mehr lesenDetails

Lupedi UG: Abmahnung erhalten?

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
3. Dezember 2018

Die Lupedi UG mahnt in den letzten Monaten, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Ebay-Nutzer ab, wobei es in...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.

Landgericht Frankfurt und Nutzung von Bildern Dritter aus Xing etc.
18. Oktober 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ende letzten Monats ein interessantes Urteil gefällt, das einige Fragen beantwortet im Verhältnis DSGVO...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht und Matratzen

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. März 2019

Der EuGH hat entschieden, dass das Widerrufsrecht im Fernabsatz auch im Fall des Kaufes einer Matratze gilt und selbst wenn...

Mehr lesenDetails

KI-Kompetenz nach dem EU AI Act

18. November 2024

Als Rechtsanwalt im Digitalbereich und Unternehmer beobachte ich die Entwicklung des EU AI Acts seit seinen Anfängen. Die ab Februar...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen bei der Entwicklung und Vermarktung von Augmented Reality-Apps

Rechtssichere Entwicklung von Augmented Reality (AR) Anwendungen im industriellen Kontext: Arbeitssicherheit und geistiges Eigentum
19. Oktober 2024

Augmented Reality (AR) revolutioniert die Art und Weise, wie wir mit digitalen Inhalten interagieren und eröffnet Startups faszinierende Möglichkeiten für...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung