• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP

Rechnung wegen Fakebestellung? BGH sagt: Ist wettbewerbswidrig

23. September 2019
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechnung wegen Fakebestellung? BGH sagt: Ist wettbewerbswidrig

23. September 2019
in Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das durchaus das Potenzial haben könnte, vielen Onlinehändlern und Anbietern von Onlinediensten Kopfschmerzen zu bereiten.

Wichtigste Punkte
  • Der BGH urteilt, dass Rechnungen bei Fakebestellungen Wettbewerbsrechtsverletzungen darstellen können.
  • Eine falsche Adresse führt zu einer irreführenden geschäftlichen Handlung nach § 5 Abs. 1 UWG.
  • Im neuen Urteil ist der Irrtum des Anbieters irrelevant für die Rechtswidrigkeit.
  • Die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken bleibt unverändert in Bezug auf Kenntnisse des Anbieters.
  • Onlineanbieter müssen Bestellvorgänge und Verifikationen dringend überprüfen und optimieren.
  • Sicherheitsabfragen und Datenschutzfragen müssen bei der Optimierung berücksichtigt werden.
  • Das Urteil könnte vielen Onlinehändlern große Kopfschmerzen bereiten.

Und zwar geht es dabei um die Frage, ob das Zusenden einer Rechnung für eine Fakebestellung, also wenn jemand eine Bestellung abgibt, aber beispielsweise eine falsche Postadresse/E-Mail-Adresse mitteilt. Überprüft der Anbieter eine Bestellung in diesem Fall die Bestellung nicht korrekt und schickt eine Rechnung/Zahlungsaufforderung an eine Person, die in diese Leistung in Wirklichkeit gar nicht angefordert hat, begeht der Anbieter eine abmahnbare Wettbewerbsrechtsverletzung.

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen sei laut dem Bundesgerichtshof  als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt. Schwer vorstellbar wie dies nicht der Fall sein könnte.

Besonders problematisch ist dabei, dass der BGH dabei seine bisherige Rechtsprechung zum Identitätsdiebstahl ausdrücklich aufgibt. Die Richter sind nun nämlich der Meinung, dass es einer Unlauterkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG nicht entgegenstehe, dass der Unternehmer bei der Zahlungsaufforderung in der ihm nicht vorwerfbaren irrtümlichen Annahme einer tatsächlich vorliegenden Bestellung gehandelt habe. Selbst wenn z.B. dem Onlinehändler also keine Schuld an der Fakebestellung trifft, handelt er mit der Zusendung einer Zahlungsaufforderung rechtswidrig. Ob beim Anbieter also ein Irrtum vorliegt, ist in Zukunft irrelevant. Das ist extrem weitgehend.

Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen falle laut dem BGH  auch dann unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat.

Auch die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ändere daran nichts.

Aus Art. 9 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG, der ein bewusstes Handeln des Gewerbetreibenden voraussetzt, kann kein Erfordernis einer Kenntnis
des Gewerbetreibenden von einer fehlenden Bestellung abgeleitet werden. Dieser Tatbestand betrifft bestimmte Verhaltensweisen des Gewerbetreibenden,
die auf eine aggressive Geschäftspraktik schließen lassen können, wie das bewusste Ausnutzen von konkreten Unglückssituationen; ihm kann nicht entnommen werden, dass bei aggressiven Geschäftspraktiken stets ein subjektives
Element gegeben sein muss.

Egal wie groß der Sorgfaltsmaßstab des Anbieters also ist, er haftet trotzdem. Bestellvorgänge und Verifikationen sollten daher dringend überprüft und optimiert werden, um das Risiko zu verringern. Dabei sind sicher auch Sicherheitsabfragen zu optimieren und Datenschutzfragen zu beachten!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHBundesgerichtshofDatenschutzDienstleistungE-MailMailRechtsprechungSicherheitVerbraucherWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

BGH entscheidet zu Facebooks App Zentrum und Datenschutz bei Spielen

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
30. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat darüber zu entscheiden, ob bei der Gestaltung des App-Zentrums bei der Art und Weise wie man ein...

Mehr lesenDetails

Keine Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG für ausländischen Investmentfonds

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
4. März 2020

Die nur auf inländische Investmentfonds anwendbare Steuerbefreiungsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet zur Pflicht für Onlinehändler wegen Herstellergarantien

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
11. November 2022

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

KI & Urheberrecht: Eine Analyse

KI & Urheberrecht: Eine Analyse
10. Dezember 2022

KI & Urheberrecht ist ein neues und wichtiges Thema, das viele Menschen beunruhigt. Es ist wichtig, dieses Thema zu verstehen,...

Mehr lesenDetails

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister Ende Oktober in Kraft getreten.
1. Dezember 2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) konkretisiert die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10....

Mehr lesenDetails

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?
20. April 2020

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Autokauf kein Onlinekauf? Und somit kein Widerrufsrecht?

Autokauf kein Onlinekauf? Und somit kein Widerrufsrecht?
2. Oktober 2019

Immer häufiger bieten Fahrzeughändler heute ihre Fahrzeuge im Internet auf entsprechenden Plattformen an. Der Kontakt mit dem Verbraucher, der sich...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung