• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
AGB und verbotene Klauseln

AGB und verbotene Klauseln

1. März 2019
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

AGB und verbotene Klauseln

1. März 2019
in Recht im Internet, Recht und Computerspiele
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams
2. Welche Klausel darf man nicht verwenden bzw., welche sind unwirksam?
3. Wichtige Klauseln
4. Weitere Problematische Klauseln
4.1. Author: Marian Härtel

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, wie viele Vertragstypen in Wirklichkeit als AGB anzusehen zu sind. Neben den dort erwähnten Arbeitsverträgen, Spielerverträgen oder Mietverträgen können auch Dinge wie Verträge für Streamer von Streaming-Netzwerken, Kooperationsverträge für Influencer genauso gehören wie ein Vertrag für einen Freelancer, Sponsoringverträge für Esport-Teams als AGB angesehen werden. Voraussetzung ist dabei eigentlich nur, dass die Verträge, oder auch nur einige der Klausel, zur mehrfachen Verwendung vorgesehen waren und dass die einzelnen Klauseln und Inhalte nicht wirklich verhandelbar waren. Für diesen Umstand ist der Steller der Verträge/AGB im Zweifel beweispflichtig. Oft dürfte, schlicht von den Geschäftsabläufen, sogar schwer bis unmöglich sein, keine AGB zu verwenden. Das ist auch okay. Das bedeutet nur, dass man sich, als Verwender einer AGB, über die Konsequenzen bewusst sein sollte und sei es nur, dass Verträge vielleicht doch nicht so einfach zu formulieren sind, wie es Mandanten oftmals denken. Ich gehe sogar davon aus, dass den allermeisten Rechtsanwälten es schwerfallen dürfte, alle Probleme des AGB-Rechtes, vollständig zu umschiffen. Als derjenige, der einen Vertrag abgeschlossen hat und der mit einer Konsequenz daraus nicht einverstanden ist oder davon überrascht ist, sollte man ebenfalls eine Prüfung bei einem Rechtsanwalt in Betracht ziehen. Denn oft genug könnten Klauseln eben unwirksam sein, ob man es selber nicht dachte und obwohl der Vertragspartner oft zuerst schreit „Wieso? Das hast du doch unterschrieben? Dann gilt das auch!“.

Wichtigste Punkte
  • Verträge müssen als AGB betrachtet werden, wenn sie nicht verhandelbar sind und zur mehrfachen Verwendung bestimmt sind.
  • Klauseln dürfen nicht gegen geltendes Recht oder zentrale Normen des deutschen Rechts verstoßen.
  • Das Aufrechnen nicht rechtskräftiger Schulden zwischen Vertragspartnern ist nicht erlaubt.
  • Pauschale Schadenersatzansprüche sowie Vertragsstrafe bei Nichterfüllung sind nichtig.
  • Rücktritts- und Widerrufsrechte dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  • Einstufung als AGB begrenzt die Laufzeit von Dienstleistungsverträgen auf 2 Jahre.
  • Eine gesamte Klausel wird unwirksam, ohne Möglichkeit zur Umdeutung.

Welche Klausel darf man nicht verwenden bzw., welche sind unwirksam?

Sind Verträge oder Abschnitte aus Verträge als AGB anzusehen, bedeutet dies, dass diese Klauseln dem AGB-Recht des BGB unterliegen und grob zusammengefasst in aller Regel nicht benachteiligend für den Empfänger sein dürfen. Aber was für Arten von Klauseln sind ein besonderes No-Go?

Klauseln, die geltendes Recht widersprechen bzw. davon abweichen, sowie die gegen Grundideen zentraler Normen deutschen Rechtes verstoßen, sind nicht zulässig und unwirksam.  Dazu gibt es natürlich eine schier unüberschaubare Menge an Gerichtsentscheidungen. Und oft kommt es auf extreme Details in der Formulierung an. Klauseln dürfen auch nicht überraschend sein (also irgendwo versteckt und mit dem eigentlichen Vertragszweck nicht verbunden).

Wichtige Klauseln

Besonders wichtig für die Bereiche, die ich als Medienrechtsanwalt betreue, sind zudem

  • Das Aufrechnen von noch nicht rechtskräftig festgestellten Schulden und Forderungen zwischen den Vertragspartnern ist nicht erlaubt.
  • Die Festlegung von pauschalen Schadenersatzansprüchen ist nicht erlaubt.
  • Die Festlegung einer Vertragsstrafe bei Nichterfüllung des Vertrags durch den Verbraucher ist nichtig
  • Das Rücktrittsrecht bei mangelhafter Lieferung oder das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen kann nicht außer Kraft gesetzt werden.

Zudem ist es nicht möglich vorzugeben, dass Erklärungen in einer bestimmten Form abzugeben sind.

Weitere Problematische Klauseln

Gerade bei Verträgen, die Startups machen, und die eventuell ihr Projekt irgendwann an Investoren verkaufen möchten, ist zu beachten, dass ein automatischer Austausch des Vertragspartners nicht erlaubt ist.

Auch ist zu beachten, dass bei der Einstufung als AGB Verträge über Dienstleistungen und regelmäßige Lieferungen maximal eine Laufzeit von 2 Jahren haben dürfen. Ebenfalls kann nicht geregelt werden, dass der ordentliche Gerichtsweg ausgeschlossen ist.

Viele weitere Klauseln können unwirksam sein oder es kommt auf die genaue Formulierung an. So kann beispielsweise eine sogenannte doppelte Schriftformklausel unwirksam sein, zumindest so lange nicht beide Seiten Kaufleute sind, was wiederum nicht zwingend gleichzusetzen damit ist, dass beide Seiten gewerblich handeln!

Im Zweifel ist eine gesamte Klausel unwirksam und es gilt das Recht, als ob es gar keinen Vertrag gegeben hätte. Besonders wichtig ist zu wissen, dass keine Umdeutung einer Klausel auf ein eventuell zulässige Maß möglich ist. Hier gilt Hopp oder Topp. Im Zweifel fehlen also wichtige Normen, mit denen man gerechnet hat. Im Prinzip ist es zudem natürlich möglich, wenn die Verträge Wettbewerbern bekannt werden, dass ein Konkurrent eine Abmahnung verschickt. Schuld daran, sind durchaus auch oft offensichtliche Klauseln, wie eine Verwendung einer salvatorischen Klausel!

Es gibt natürlich noch eine große Menge weiterer Klauseln, die untersagt sind, beispielsweise in der Beziehung Händler und Kunde bezüglich Fragen der Lieferungen, Preisanpassungen und sonstiger Verbraucherrechte.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAGBAnpassungDienstleistungEntscheidungenEsportFreelancerInfluencerInvestorMedienrechtSchriftformSponsorStartupsVerbraucherVerträgeVertragsstrafe

Weitere spannende Blogposts

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer

Streamer/Influencer, Merchandising und die Umsatzsteuer
12. Februar 2020

Aktuell ist bei Mandanten von mir ein Thema relevant, von dem ich überzeugt bin, dass dies auch zahlreiche weitere Influencer...

Mehr lesenDetails

Esport als Teil des Hochschulsports in Hannover?

Esport als Teil des Hochschulsports in Hannover?
19. November 2018

Dass der Hochschulsport der Leibniz-Uni seit Oktober erstmals zwei Kurse im E-Sport anbietet, liegt nicht zuletzt an Jannik Oppenborn (22)....

Mehr lesenDetails

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email

Datenschutz/Ex-Mitarbeiter und das Nutzen einer catch-all-Email
24. Juli 2019

Ein unterschätzes Problem Immer wieder bekomme ich mit, dass Mandanten von mir, die durchaus auch mit Fluktuationen bei Mitarbeitern kämpfen...

Mehr lesenDetails

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!
29. Dezember 2018

Achtung! Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten Zahlen sollen...

Mehr lesenDetails

Können Verträge mit KI erstellt werden?

Können Verträge mit KI erstellt werden?
7. März 2023

Einleitung In der aktuellen Zeit suchen viele Mandanten nach kosteneffizienten Alternativen, um ihre Verträge zu gestalten und zu überprüfen. Die...

Mehr lesenDetails

Als US Unternehmen seine SaaS-Lösung datenschutzkonform gestalten!

Internetanschluss gesperrt? Einstweilige Verfügung zulässig!
5. Januar 2021

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C311/18) den Beschluss 2016/1250 der Europäischen Kommission zur...

Mehr lesenDetails

Homepage auf dem neuesten Stand

17. Dezember 2022

Nachdem ich gerade ein Dauermandat beendet habe, habe ich auch wieder Zeit gefunden, die Homepage auf den aktuellsten Stand zu...

Mehr lesenDetails

Asset Deal von IP Rechten: Keine Haftung für Unterlassungserklärung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
10. November 2022

Da ich als fast 100% Vertragsjurist auch des Öfteren Asset Deals gestalte, ist ein aktuelles Urteil des Landgericht Köln sehr...

Mehr lesenDetails

Urheberrechtsrichtlinie: Codewiderruf durch Entwickler möglich?

28. November 2018

Softwareentwickler sollten sich über eine weitere negative Folge der EU-Urheberrechtsreform Gedanken machen. Neben dem Auskunftsrecht wird nämlich ein Rückholanspruch diskutiert,...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung