• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

5. März 2019
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

5. März 2019
in Abmahnung, Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten?
2. Besser kein Risiko eingehen
3. Für Privatkonten, keine Impressumspflicht
4. Auch für Gaming-Streamer
4.1. Author: Marian Härtel

Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich einige Fragen erhalten und möchte Sie auf ein paar zusätzliche Stolpersteine hinweisen.
Zum Beispiel ist es wichtig, dass gemäß § 5 Abs..
1 Telemediengesetz leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss.
Im Prinzip bedeutet das, dass es ein ziemliches Problem sein kann, wenn z.B. Twitter, wenn auch nur in der mobilen Ansicht, die URL verkürzt.
Streng genommen würde das nicht ausreichen.
Dasselbe gilt natürlich auch für die Verwendung eines URL-Verkürzers.
Auch wenn uns kein Urteil dazu bekannt ist, sollten wir hier einfach kein Risiko eingehen.
Allerdings war die Bezeichnung bereits Teil eines Gerichtsverfahrens: Der Begriff „Info“ und/oder „Information“ reichte den Gerichten zum Beispiel nicht aus.
Wenn Sie das Wort „Impressum“ als Hinweis vor der URL angeben (z.B. in der Kurzbeschreibung von Twitter, etc.), kann auch ein URL-Verkürzer verwendet werden.

Besser kein Risiko eingehen

Viele Menschen, die über die Impressumspflicht sprechen, tun sich schwer, diese Anforderungen zu verstehen.
Ich kann jedoch nur davon abraten, hier auf Risiko zu spielen.
Eine Abmahnung wäre nicht nur einmalig teuer (insbesondere wenn Sie falsch reagieren), sondern würde auch zu einem Unterlassungsanspruch des Gegners führen.
Dieser würde für alle sogenannten kerngleichen Verletzungen gelten und im Zweifelsfall 30 Jahre lang gelten.
Außerdem wäre eine solche Unterlassungsverpflichtung entweder mit einer Schadensersatzklausel oder mit der Androhung von Geldstrafen verbunden.
Dies könnte dazu führen, dass ein fehlendes Impressum auf Twitter dazu führt, dass ein Konkurrent ein fehlendes Impressum (wenn auch versehentlich) auf Instagram mit möglicherweise 5.000+ Euro Schadensersatz in 5 Jahren geltend machen kann.
Das gibt eine schöne Überraschung.

Für Privatkonten, keine Impressumspflicht

Außerdem sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Impressumspflicht eigentlich nur dann ausgeschlossen ist, wenn es sich um ein rein privates Social Media-Konto handelt, auf dem Katzenbilder oder ähnliches veröffentlicht werden.
Ein Impressum muss keineswegs nur ein Händler, ein Online-Shop, ein Influencer oder ein Unternehmen vorhanden sein.
Auch wenn Sie Einnahmen auf YouTube, Twitch oder ähnlichen Portalen generieren, ist ein Impressum Pflicht und § 5 TMG relevant.
Das gilt natürlich auch für esports-Teams, Caster, Investoren, Marketingleute oder andere Dienstleister, die ihren Twitter-Account, ihren Xing- oder LinkedIn-Account oder andere Social-Media-Kanäle unterhalten, um möglicherweise neue Kunden/Aufträge zu generieren oder Kunden zu bedienen und dergleichen.
Während man davon ausgehen kann, dass 90 aller Websites ein Impressum benötigen, und diese dort auch weit verbreitet sind, sind diese bei Streamern, professionellen esports-Spielern oder Dienstleistern auf Twitter, YouTube oder Twitch eher die Ausnahme.
Und wie oben gezeigt, ist das Risiko enorm.
Auch wenn man im Moment sicher nicht von einer Abmahnwelle sprechen kann, sehe ich immer wieder Abmahnungen zu diesem Thema und kann schnell eine Anwaltskanzlei haben, die hier mit einigen Kunden Geschäfte macht und solche Abmahnungen in Scharen verschickt.
Der Aufwand dürfte bei einem Muster im Bereich von 30 Minuten liegen.
Und gegen eine solche Abmahnung gibt es oft wenig einzuwenden.
Mit etwas Glück können Sie an der Höhe des Streitwerts rütteln.

Auch für Gaming-Streamer

Übrigens: Auch für Streamer, die nur Spiele testen, gilt in den meisten Fällen eine Impressumspflicht, die sich aus § 55 des Rundfunkstaatsvertrags ergibt.
Eine Norm, die viele Streamer auf Twitch wahrscheinlich nicht kennen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessEsportEsportsGamingInfluencerInformationInstagramInvestorKILawLigaLinkedInMarketingPortalSchadensersatzTestTwitchTwitterWebsitesYouTube

Weitere spannende Blogposts

Verträge für Influencer: Was Du wissen musst, bevor Du unterschreibst!

Verträge für Influencer: Was Du wissen musst, bevor Du unterschreibst!
6. Juli 2023

Einleitung In der Welt der sozialen Medien sind Influencer zu einer treibenden Kraft geworden. Mit der wachsenden Bedeutung von Influencern...

Mehr lesenDetails

KI in der Vertragsausarbeitung: Ein ehrlicher Einblick aus meiner Praxis

Compliance challenges in the implementation of predictive maintenance in Industry 4.0
15. Dezember 2023

Von traditionellen Vorlagen zur KI-Revolution Als Vertragsanwalt, der tief in der digitalen Welt verwurzelt ist, möchte ich euch einen offenen...

Mehr lesenDetails

Fehlende/Falsche Datenschutzerklärung abmahnfähig?

Eine Computertastatur mit Datenschutzaufdruck.
23. Oktober 2018

Diese Frage ist aktuell gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Rechtsprechung dazu geht aktuell wild durcheinander. Schon zu...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
11. Juli 2024

Einleitung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen Der Fall Robert Kneschke gegen LAION e.V. markiert einen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung...

Mehr lesenDetails

Wie man einen SaaS-Service anbietet, der auf ChatGPT aufsetzt: Ein Leitfaden zur Haftung und Verantwortung

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
30. Juni 2023

Wie Sie wissen, habe ich hier schon viel über Künstliche Intelligenz (KI), Software as a Service (SaaS) und über Vertragsklauseln...

Mehr lesenDetails

BGH setzt Verfahren gegen Facebook Spielecenter aus

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
12. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein...

Mehr lesenDetails

Was muss in einen Vermarktervertrag für Influencer?

cropped 512x512 1
16. Mai 2024

Hier auf dem Blog habe ich bereits viele Hinweise und Tipps zu Vertragsgestaltung im Influencer-Marketing gegeben. Heute möchte ich speziell...

Mehr lesenDetails

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?

Als Esportler nur mit Rechtsanwalt?
21. Mai 2019

Letzte Woche fand das Esport-Recht Event an der Uni Augsburg statt und wir haben sehr viele interessante Themen besprochen, die...

Mehr lesenDetails

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden
8. März 2023

Das Landessozialgericht Celle hat in der 2. Instanz in einer spannende Entscheidung zur sogenannten Künstlersozialabgabe eine Rechtsfrage entschieden, die auch...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Mehr lesenDetails
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung