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- BGH zu Widerrufsrecht und Matratzen
- AG München zu „Erlöschen“ einer erteilten Einwilligung zum Mailversand
- Streamer und Marketing: Abmahnfalle?
- Sunset-Klauseln und nachvertragliche Einnahmenbeteiligung im Influencer-Management
- Zukunft der Influencer-Regulierung in Deutschland: Ein Blick auf das französische Modell und die Änderungen von 2022
- Private KI-Nutzung im Unternehmen
- Vorsicht vor irreführenden Schreiben zu Google Analytics
- OLG Frankfurt korrigiert LG Frankfurt in Influencer-Rechtsprechung
- Social-Media-Accounts als Unternehmens: Wer behält Follower beim Mitarbeiterwechsel?
- BGH entscheidet zur Auskunftspflicht von YouTube
- Zweitlotterien dürfen nicht über das Internet angeboten werden
- Kündigung von Online-Abonnements muss ohne Passwort möglich sein!
- Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
- MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
- Bundesregierung plant Steuerleitfaden für Influencer und Blogger
- BGH: Amazon haftet nicht für Fehler von Affiliates
- Achtung beim Einsatz von Werbecookies, insbesondere webseitenübergreifend!
- Sicherheitsvorkehrungen beim E-Mail-Verkehr – OLG Karlsruhe präzisiert Anforderungen
- DNS Resolver als TÄTER einer Urheberrechtsverletzung?
- Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
- Urheberrecht in der digitalen Welt: Wie geht es weiter mit KI Bildgeneratoren?
- BGH entscheidet zu vorzeitigem Abbruch von Ebay-Versteigerung
- LG München zur Löschung eines Twitter-Posts
- Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen
- Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet
- Twitter muss auch kerngleiche Verstöße löschen
- LG Köln: Influencer Rechtsprechung auch bei Rabatten
- Ende der Anonymität auf Bewertungsplattformen wie Kununu?
- Digitalisierung und Vertragsrecht: Elektronische Signatur gemäß eIDAS-Verordnung
- Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen
- EU verabschiedet Data Act: Was muss man wissen?
- #BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?
- Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung
- Haftung von Website-Betreibern für Nutzerkommentare – Wann und wie Betreiber für Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich sind
- Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots
- Musterverfahren zur Werbung mit Kundenbewertungen
- Landgericht Koblenz gewährt auch Rückerstattung von Glücksspielverlusten
- Alterssperre: Was YouTuber vom neuesten OLG Schleswig Urteil lernen können
- Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext
- Markenrecht gilt auch im Metaverse
- Risiken bei der Nutzung und beim Anbieten von No-Code Plattformen als SaaS
- Wie man einen SaaS-Service anbietet, der auf ChatGPT aufsetzt: Ein Leitfaden zur Haftung und Verantwortung
- Google Analytics 4: Neue Kleider, aber rechtlich ändert sich nichts?
- Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!
- Die rechtlichen Fallstricke nicht-organischen Followerwachstums auf Social Media
- Haftung aus Art. 82 DSGVO bei Versand von gefälschter Rechnung!
- Kündigungsassistenten und Verbraucherschutz: Einhaltung von § 312k BGB
- Finanzierung durch tokenisierte Genussrechte im Esport und Gamesbereich
- Chatten während einer Onlineprüfung = Exmatrikulation!
- Anhörung zum Web 3.0 und Metaverse im Bundestag
- Positive Bewertungen dürfen geprüft und gegebenenfalls gelöscht werden
- Besucherstatistiken: Was darf ich? Was darf ich nicht?
- Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
- Spannendes Influencer-Management Urteil aus Karlsruhe
- Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden
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- Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt
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- OLG Köln mit differenzierter Influencer- Entscheidung
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- Amazon-Händler nicht für Kommentare von Nutzern verantwortlich
- Social Media Accounts wegen Hassrede sperren?
- Bald kein Twitch, Steam, Discord, Twitter für unter 16jährige?
- Facebook darf Accounts ohne Klarnamen sperren
- Gefälschte Rechnungen und falsche IBAN-Überweisungen
- Pornodreh oder gefilmte Prostitution?
- Landgericht Frankfurt: Formularauswahl mit Herr/Frau ist diskriminierend
- Automatische Verlängerung von Onlineabo auf 30fachen Preis unwirksam
- Verweigerte Identitätsprüfung rechtfertigt Kündigung von Facebook-Account
- Impressumspflicht bei mit Esport-Teams verbundenen Streamern?
- Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
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- Wenn die Vertriebs-KI 14.000 Euro Rabatt verspricht: Was Unternehmen über KI-Agenten, Chatbots und Haftung jetzt wissen müssen
- BGH entscheidet zu Facebooks App Zentrum und Datenschutz bei Spielen
- Affiliate/CPA Werbung: Achtung bei Cookies durch Banner und Links
- Geplante Rechtsänderungen 2023 im Bereich der Digitalisierung
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- LG Köln bestätigt bisherige Influencer-Rechtsprechung
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- Datenschutzrechtliche Einwilligung bei Cookie-Alternativen?
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- BGH entscheidet auch zur Erstattung von Verlusten aus Online-Pokerspielen
- OLG Braunschweig bestätigt Influencer-Rechtsprechung
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- AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
- OVG Münster: GMail ist kein Kommmunikationdienst!
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- Mixer und Impressum sowie weitere Fragen
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- OLG Köln: Cloudflare haftet als Täter
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